Kann ein Betreuer die Erklärungen (bzgl. Auflassung) eines Betreuten nachgenehmigen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen nicht sicher ist, ob der Betreute geschäftsfähig war? Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung bestand die Betreuung noch nicht.
MfG