Rechtsgeschäftlich bestimmte Ausübungsstelle bei Grunddienstbarkeit

  • Guten Abend,

    vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage weiter helfen:
    Das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken A, B und C soll mit einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks belastet werden (Inhalt ist soweit okay). Rechtsgeschäftlich eindeutig festgelegt mittels Karte ist die Ausübungsstelle. Diese ist ausweislich der Zeichnung auf Flurstück A beschränkt.
    Kann ich die Dienstbarkeit dann trotzdem an dem gesamten Grundstück eintragen? Oder darf zwingend nur das das Flurstück A belastet werden? (Es gibt auch keine Nebenpflichten etc, die den Rest des Grundstücks betreffen könnten).

  • Guten Abend,

    rechtlich ist es egal, ob das Grundstück aus einem oder 35 Flurstücken besteht - es ist trotzdem ein Grundstück.
    Die Belastung eines Grundstückes dahingehend, dass die Ausübung auf eine bestimmte Teilfläche beschränkt ist, ist zulässig. Daher hätte ich keine Bedenken bei der Eintragung zu Lasten des gesamten Grundstücks.

    Liebe Grüße
    Lisa2020

  • Die Karte hilft dann später bei der Feststellung, daß B und C bei ihrer Abschreibung von der Dienstbarkeit frei werden können. Ansonsten bleibt mir nur Zustimmung zu Lisa2020.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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