Guten Abend,
vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage weiter helfen:
Das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken A, B und C soll mit einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks belastet werden (Inhalt ist soweit okay). Rechtsgeschäftlich eindeutig festgelegt mittels Karte ist die Ausübungsstelle. Diese ist ausweislich der Zeichnung auf Flurstück A beschränkt.
Kann ich die Dienstbarkeit dann trotzdem an dem gesamten Grundstück eintragen? Oder darf zwingend nur das das Flurstück A belastet werden? (Es gibt auch keine Nebenpflichten etc, die den Rest des Grundstücks betreffen könnten).