Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Erbfolge ist beantragt.
In einem notariellen Testament setzt der Erblasser seine Ehefrau ein. Die Erbeinsetzung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Ehegatten bei Tod getrennt im Sinne des § 1567 BGB leben.
TV wurde angeordnet (mit den üblichen Aufgaben). Testamentsvollstreckerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Erbin.
Kann die e.V., dass die Ehegatten bei Tod nicht getrennt gelebt haben, von der TV abgegeben werden. Oder muss die Erbin die e.V. abgeben.
M.E. reicht die e.V. der Testamentsvollstreckerin aus. Sie kann ja auch den Berichtigungsantrag stellen und muss daher auch die erforderlichen Unterlagen beibringen können.
P.S.: Die e.V. wurde durch die TV bereits abgegeben.