Abgeschlossenheitsbescheinigung - Alt und Änderung?

  • Folgender Fall:
    Es existiert eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus 2010. Es gibt Änderungen (Anbau im Erdgeschoss). Die Baubehörde will keine "völlig neue" Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen, sondern "nur die Änderung".
    Wir haben dann also zwei Abgeschlossenheitsbescheinigungen (einmal alt, einmal neu - neu ist nicht vollständig, sondern nur mit Änderungen).
    Kann ich auf der Grundlage "zweier" Abgeschlossenheitsbescheinigungen (mit entsprechenden verbalen Klarstellungen) verfahren?
    Das müsste gehen. Ansonsten müsste ich ja:
    Erste Aufteilung beantragen mit vollständigem alten Plan - dann Änderung der Teilungserklärung mit neuem Plan/neuer AB, was völlig unökonomisch wäre.
    Für Feedback dankbar.
    Andydomingo

  • Sehe ich das richtig, dass bislang noch nicht in WEG aufgeteilt wurde?

    Ich hätte damit kein Problem und hab das auch schon so gesehen. Man muss es halt, wie du bereits sagtest, klar genug bezeichnen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Da hätte ich auch keine Probleme damit.
    Bei mir wurde neulich nachträglich der Spitzboden noch zu SE, da gab es auch nur eine Ergänzung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung (unter dem selben AZ der Baubehörde), so dass die bereits unterschriebene, aber noch nicht zum Vollzug eingereichte, Teilungserklärung ebenfalls durch Urkunde ergänzt wurde und ich dann alles zusammen eingetragen hab.

    Wenn du jetzt beide Abgeschlossenheitsbescheinigungen in einer Urkunde abhandelst, ist das ja um so besser, da übersichtlicher...

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