Hallo liebe Grundbuch-Rechtspfleger,
folgender kniffeliger Fall beschäftigt mich:
Am 16.09.1994 wurde ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen. Nacherbe ist XY.
Der Vorerbe Z ist befreit.
Ferner war Testamentsvollstreckung angeordnet.
Mit Vertrag vom 17.12.2001 wurden vom Vorerben Z drei Grundstücke erworben, wobei es sich -so ergibt es sich aus den damaligen Urkunden- um einen Ersatzerwerb handelte. Entsprechend wurde in der Veränderungsspalte in Abt. II zu dem Nacherbenvermerk auch eingetragen:
„Die Grundstücke a,b,c haften mit“.
In einer formlosen Erklärung des neuen Testamentsvollstreckers, erklärt dieser, der Vorerbe habe ihm gegenüber nachgewiesen, dass er die Grundstücke a,b,c aus seinen eigenen Mitteln erworben hat und nicht aus Mitteln der Vorerbschaft.
Weiter heißt es „aus diesem Grund gehe ich (Testamentsvollstrecker) davon aus, dass hinsichtlich der Grundstücke a,b,c sowohl der Testamentsvollstrecker- als auch der Nacherbenvermerk zu löschen sind, da insoweit beide Vermerk zu Unrecht im Grundbuch eingetragen sind. Ferner gehe ich davon aus, dass das Grundbuch nunmehr von Amts wegen berichtigt wird und es eines Antrages von mir nicht bedarf.“
Die damalige Rechtspflegerin rötet darauf hin die Mithaftvermerke und vermerkt zusätzlich in der Veränderungsspalte Abt. II: Es haften von Eintragung am … ab die Grundstücke a,b,c nicht mit.
Ich habe jetzt im Zuge der Grundbuchberichtigung auf die Nacherbin eine Beschwerde nach § 71 GBO bekommen, die sich auf die zuletzt auf Grund der Mitteilung des Testamentsvollstreckers vorgenommenen Eintragung richtet. Hilfsweise wird beantragt, einen Amtswiderspruch einzutragen.
Gegen die Beschwerde und den Amtswiderspruch richtet sich die Erbin des Vorerbin, die der Ansicht ist, beim Erwerb der Grundstücke a,b,c lag kein Ersatzerwerb vor.
Was kann / muss ich nun tun? Ist die Beschwerde statthaft? Hätte die letzte Eintragung auf Grund einer einfachen Erklärung des Testamentsvollstreckers vorgenommen werden dürfen?
Ich danke euch herzlich fürs lesen des langen Textes, eure Ideen und Hilfestellungen, die ich hoffentlich bekomme