Die Ausschlagung einer Erbschaft von der Mutter für einen Minderjährigen ist zu genemigen.
Der Nachlass besteht lediglich aus einem Hausgrundstück, welches ca. 300 KM vom Wohnort des Miderjährigen entfernt liegt. Das Haus ist seit mehreren Jahren unbewohnt und teilweise zerfallen. Es besteht erheblicher Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsbedarf. Das Grundstück ist in einem stark verwilderten Zustand. Der Wert der Immobilie beläuft sich nach einer Schätzung aus dem Jahr 2017 auf ca. 50.000,00 EUR.
Demgegenüber stehen Forderungen gegen die Erben von ca. 10.000,00 EUR, die entsprechend belegt sind.
Wenn man lediglich die Werte betrachtet, ist der Nachlass zwar verschuldet aber nicht überschuldet. Man könnte aber auch zu Ergebnis kommen, dass das Haus eigentlich abrissreif ist. Dann wäre der Wert der Immobilie der Grundstückswert nach dem Bodenrichtwert (ca. 60.000,00 EUR) abzüglich der Abrissskosten vermutlich 0,00 EUR.
Problematisch ist in jedem Fall, dass sich die Immobilie weit entfernt vom Wohnort des Minderjährigen befindet. Weiter sind die vorgenannten offenen Forderungen ein Problem, da sich im Nachlass keine Barmittel befinden und die Immobilie zumindest kurzfristig nicht adäquat verwertbar ist. Bei einem Großteil der Forderungen ist auch bereits ein Rechtsanwalt tätig. Bei Versagung der Genehmigung wäre der Minderjährige Erbe und wäre sofort mit offeneren Forderungen konfrontiert.
Nachdem in diesem Fall umfangreich ermittelt wurde, und m.E. keine weiteren Erkenntnisse mehr hinzugewonnen werden können, tendiere ich dazu, die Genehmigung zu erteilen.
Was meint Ihr?