Hallo Greg,
als Pfleger würde ich dem Gericht mitteilen, dass ich keine aktuellen Nachteile fürs Kind sehe und deshalb das werthaltige Erbe nicht ausschlage. "Da dem Kind möglichweise Nachteile durch Untätigkeit der gesetzlichen Vertreterin entstehen rege ich an zu prüfen, ob eine Vermögenspflegschaft einzurichten ist."
Soweit ich das nachverfolgen konnte, ist niemals eine entsprechende Pflegschaft eingerichtet worden.
Die Erbin ist jetzt natürlich in einer schwachen Position: Sie hat die Kosten und Verpflichtungen am Hals und kommt mit der Haftungsbeschränkung nicht weiter, wenn sie keine Vollstreckungen zulässt. Als Mutter des Kindes würde ich ihr den Anteil des Kindes zum Kauf anbieten. Privat haben wir das vor langer Zeit schon mal gemacht.
Jetzt aber Schluss mit Homeoffice, die Sonne scheint!