Einführung von Sachgebietsleitern durch die Verwaltung

  • Hallo!

    Leider habe ich über die Suchfunktion nichts zu dem Thema gefunden, hoffe aber, dass mich hier jemand aufklären kann.

    Unser GL und unser Direktor wollen SGL einführen.
    Wir sind ein mittelgroßes/kleines AG, in dem jeder RPfl ein Misch-Dezernat mit zumeist 3 Sachgebieten hat.
    Uns erschließt sich die Notwendigkeit von SGL am hiesigen AG nicht. Wir RPfl sind einstimmig gegen die Einführung.
    Einzig die Verwaltung, die damit um 35 - 50% entlastet werden würde, ist dafür.
    Es finden sich auch keine Freiwilligen, die das übernehmen wollen.

    Können wir etwas dagegen unternehmen?

    VG Schoko

  • Kommt wie üblich drauf an: Weigern könnt ihr euch nicht: Beamtenschicksal.

    Je nach Bundesland hat der ÖPR aber ein Beteiligungsrecht: Der kann ggf. was dazu sagen.

  • Seht mal in euer Personalvertretungsgesetz. In Niedersachsen z.B. steht da "Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken".

    Darunter dürfte eine derartige Änderung fallen, so dass ohne Zustimmung des PR nichts daraus wird.

  • Bevor sich der Personalrat dann auf die Verwaltung einschießt, sollte vielleicht erörtert werden, warum sich die Verwaltung um 35 - 50 % Verwaltungsaufgaben entledigen will - vielleicht ist sie überlastet und kann nicht anders? Oder geht es nur darum dass die Chefs früher zum Golfen kommen ;)?

    Wer schreibt denn z. B. die Berichte, wenn wieder Gesetzesentwürfe anstehen? Wer genehmigt denn den Urlaub im nichtrichterlichen Bereich? Das sind Verwaltungsaufgaben, die teilweise an kleinen Gerichten auf Abteilungs- oder Sachgebietsebene gelöst werden und womit auch gute Erfahrungen gemacht werden.

    Klar ist niemand begeistert, zusätzliche Sachen zu übernehmen. Manche Sachen machen aber auch Spaß und sind mal eine willkommene Abswechslung zum Referatstrott. Und an einer evtl. völlig überlasteteten Behördenleitung kann auch niemand ein Interesse haben, schließlich will jeder auch eine faire, ausführliche Beurteilung haben oder die Behördenleitugn sollsich gegenüber der Obrigkeit um mehr Personal oder bessere Sachausstattung stark machen. Das geht aber nur, wenn die Behördenleitung auch dazu kommt.

    Vielleicht sollte sich die Behördenleitung da noch etwas (besser) erklären - aber das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

  • Die SGL müssen ja auch eine Entlastung für ihre Arbeit als solche bekommen. Diese muss durch Umverteilung aufgefangen werden. Die Verwaltung müsste also ihre eingesparten 50 % an die Sachabteilungen geben.
    Hier -großes Gericht- machen die SGL insgesamt 150 % aus (jeder hat zwischen 10 und 20 % Entlastung, je nach Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter), die in der Verwaltung abgezogen werden.

  • Ich halte eine möglichst breite Verteilung sogar für erforderlich: Wenn derjenige ausfällt, auf den alles konzentriert ist, ist Stillstand.

    Je mehr im Thema sind, desto besser.

  • Wie viele Rpfl seid ihr denn überhaupt? Wenn jeder 3 Sachgebiete hat, klingt das, als wärd ihr nicht allzu viele. Nicht dass am Ende quasi jeder Rpfl gleichzeitig auch ein SGL ist...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie viele Rpfl seid ihr denn überhaupt? Wenn jeder 3 Sachgebiete hat, klingt das, als wärd ihr nicht allzu viele. Nicht dass am Ende quasi jeder Rpfl gleichzeitig auch ein SGL ist...

    Auch dann kann das Sinn machen. War an einem kleineren Gericht, in dem auch jeder Rechtspfleger idR 2 Sachgebiete hatte (aus Vertretungsgründen hatte lieber jeder zwei halbe Referate, als nur lauter Einzelkämpfer). Da war auch fast jeder Gruppenleiter. Gerade bei Berichtsaufträgen oder für die Urlaubsanträge im nichtrichterlichen Bereich war dann aber auch immer klar geregelt, wer das macht. Das ist an sich gut gelaufen und jeder hatte dann etwa 5 % Verwaltungssachen.

    Bei Beurteilungen konnte das dann auch ins Feld geführt werden, damit die Behördenleitung dann vielleicht doch den einen oder anderen letztlich entscheidenden Punkt herausholen konnte. Bin dann später von dem kleinen Gericht Gruppenleiter an einem größeren geworden (Abteilung hatte 20 -25 Personen), da konnte ich an wertvolle Erfahrungen schon mal anknüpfen.

  • Es kommt aus meiner Sicht drauf an, wie das ganze gemacht wird. Ich persönlich kenne das ganze wo die SGL lediglich so eine Art Puffer darstellen und faktisch nichts zu entscheiden haben, aber von allen Seiten die Schläge bekommen. Die Anrechnung auf das Referat ist minimal und beförderungstechnisch spielt es auch keine Rolle. Für mich ist es auch immer problematisch wenn ich sehe das die Verwaltung sich als Folge solcher Maßnahmen weniger präsent auf den Abteilungen zeigt und so weniger den täglichen Ablauf sieht. Wobei ich ohnehin kein Fan von reinen Verwaltungsabteilungen bin.

  • Manchmal hilft es, Gefühle außen vor zu lassen und sich dem Problem "professionell" zu nähern:
    Hintergrund der Einführung von SGL, Gruppenleitern oder wie auch immer man die Verantwortlichen nennen will, ist der Drang der Hausspitze nach Optimierung der Führungsspanne (auch wenn die Hausspitze regelmäßig vom "span of control" noch nie etwas gehört hat). Je nach Größe des Gerichts (der Behörde) dürfte in unseren Kreisen eine Führungsspanne größer 12 schon zu typischen Problemen hierarchischer Strukturen führen, nach meiner Erfahrung sollte die Führungsspanne bei 8 bis 10 liegen. Leider macht sich dazu kaum jemand in der Justizverwaltung ernsthaft Gedanken.

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