Hallo,
folgende Fallkonstellation: Es soll wegen einer titulierten Forderung die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung in ein (unbebautes) Grundstück untersucht werden. Im Grundbuch sind mehrere Grundschulden wegen Darlehen und Zwangshypotheken eingetragen. Das ursprüngliche Grundstück wurde geteilt, aber die Grundschulden sind (auch) noch auf dem einzigen, dem Eigentümer noch gehörenden Grundstück eingetragen. Der Schuldner hat dieses Grundstück i. Ü. geerbt. Insgesamt dürften die Lasten den Wert des Grundsrtücks übersteigen.
In der kurz vor dem Erhalt des Grundbuchauszuges abgegebenen Vermögensauskunft (Versicherung an Eides statt) hatte der Schuldner aber nur eine Zwangshypothek angegeben.
Wie kommt der Gläubiger weiter?
Aus einer eingetragenen Grundschuld ergibt sich m.E. nicht zwingend, dass diese noch besteht, erst recht nicht in voller Höhe. Eine Grundschuld ist über 50 Jahre alt, wurde aber vor 15 Jahren nochmals im Grundbuch mit vollem Betrag aufgeführt. Es ist kaum zu glauben, dass diese Grundschuld noch besteht, sie ist möglicherweise nie gelöscht worden.
Der Gläubiger weiß nicht einmal, ob und auf was gezahlt wurde. Der Schuldner zahlt in der Regel auf die Forderung. Die Grundschulden sind noch eingetragen, eine Löschung kann der Gläubiger meines Wissens nicht veranlassen, er dürfte auch keine weiteren Informationen bekommen. Somit kann der Schuldner eine Zwangsversteigerung wirksam verhindern. Ich habe nur noch die Idee, wenigstend eine Zwangshypothek einzutragen und abzuwarten, wenn sich diese Mühe überhaupt lohnt.
Was denkt ihr?
Vielen Dank für jeden Beitrag.
Kenri