Betroffener verstorben: laufendes Genehmigungsverfahren, keine Schlussrechnung...

  • Hallo! Immer nur stille Mitleserin gewesen und hier schon oft wertvolle Tipps gelesen! :daumenrau
    jetzt frage ich aber auch mal.

    ich hab hier einen Vorgang, der das ganze Spektrum abdeckt.
    Der Betreute über 90 Jahre alt, die Ehefrau ist verstorben. Der Betreuer schlägt die Erbschaft aus, Antrag auf Genehmigung ging im Juni bei uns ein. Verfahrenspflegerin wird bestellt.
    Mitten im Genehmigungsverfahren erfolgt ein Betreuerwechsel. Die Verf.pflegerin nimmt Stellung, sie könne nichts über den Nachlass der verstorbenen Ehefrau in Erfahrung bringen, da der neue Betreuer an den alten verweist. Der vorige Betreuer will alles an den neuen Betreuer übergeben haben. Die Verf.pflegerin sitzt zwischen den Stühlen. Ihre letzte Stellungnahme ging vor 2 Wochen hier ein, sie hätte den neuen Betreuer erneut kontaktiert und um Auskunft gebeten.

    Nun ging ein Schreiben des Bestatters der Ehefrau hier ein. Er hätte den neuen Betreuer um Begleichung der Kosten gebeten. Dieser verwies nur darauf, dass der Betroffene auch verstorben ist (diese Nachricht ging bei uns inzwischen auch ein). Der Bestatter will daher die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragen.

    Also Fakt:
    - Erbausschlagung eewurde bisher nie genehmigt, das Genehmigungsverfahren lief ja noch. Jetzt wäre die Genehmigung ja ohnehin hinfällig? Unter den Erkenntnissen, die bisher gewonnen wurden, kann ich auch nicht genehmigen.
    - der alte Betreuer behauptet, alles an den neuen übergeben zu haben. Der "Neue" sagt, er könne keine Unterlagen (Schlussrechnung, Vermögensverzeichnisse etc.) vorlegen, da ihm nichts übergeben wurde. Und nun?

    Hilfe! S.o.s.

  • Also Fakt: - Erbausschlagung eewurde bisher nie genehmigt, das Genehmigungsverfahren lief ja noch. Jetzt wäre die Genehmigung ja ohnehin hinfällig?

    Mit dem Tod des Betroffenen endet das Betreuungsverfahren. Du kannst daher nicht mehr über die Genehmigung entscheiden. Alles weitere im Bezug auf die Nachlasssache ist jetzt das Problem der Erben des Betreuten (vgl. BeckOGK/Kilian, 1.11.2020, BGB § 1829 Rn. 38).

  • Das Genehmigungsverfahren beim Betreuungsgericht hat sich erledigt. Die Ausschlagungsgeschichte weiter zu verfolgen ist jetzt Sache der Erben.
    Abrechnen müssen Dir gegenüber doch ohnehin beider Betreuer für ihre jeweiligen Zeiträume, da müßtest Du doch ohnehin beiden auf die Füße treten. Den Krieg der Betreuer müssen die untereinander ausfechten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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