Löschung in der Schufa bei RSB

  • :confused: Hallo, die Frage lautet: Muß ein Schuldner der die RSB bekommen hat in der Schufa gelöscht werden?
    In der Mizi steht nicht wer den RSB Beschluss überhaupt bekommen soll kann mir jemand was dazu sagen?:(

  • Die Schufa ist nun einmal eine Gesellschaft zum Schutz des Bankverkehrs. Was alles wie lange bei der Schufa gespeichert wird ist Sache der Schufa, Bank und des Kunden (Schuldner InsO).
    Von mir kriegt die Schufa keine Mitteilung über irgendwelchen Verfahrensstand, ist auch, wie erkannt, nach Mizi nicht vorgesehen.
    Ich hatte auch schon einen empörten Schuldner, der meinte, ich müsse für seine Löschung in der Schufa sorgen. Geht das Insolvenzgericht aber nichts an. Meint der Schuldner, er müsse gelöscht werden, dann soll er sich selber mit diesem Anspruch an die Schufa wenden.
    Nach der Natur der RSB sind die gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach der Erteilung auf Dauer undurchsetzbar, aber nicht erloschen, können wohl auch noch in der Schufa eingetragen bleiben.

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