Liebe KollegInnen,
ein häufig auftretendes Inkassounternehmen mit Firma "i GmbH", das deutschlandweit tätig ist, teilt dem Vollstreckungsgericht in einer allgemeinen Mitteilung mit, dass sich der Name der Firma seit 01.09. in "p GmbH" geändert habe.
In den Anträgen wird jedoch bis heute die alte Bezeichnung des Gläubigervertreters "i GmbH" aufgeführt.
Ich ändere es gemäß der allgemeinen Mitteilung ab. Meine Geschäftsstelle ist genervt, weil sie die Abschriften immer abändern muss und versteht nicht, warum der Gläubigervertreter seinen eigenen neuen Namen nicht kennt.
Wie geht ihr damit um?
Beste Grüße