Ist hier ebenfalls bekannt, das Vollmachtsproblem resultiert einfach daraus, dass sich viele Gerichte nicht die Arbeit einer Zwischenverfügung machen möchten und es ohne Vollmacht durchwinken.
Wir sind hier eines der wenigen Gerichte hier in der Ecke, die eine verlangen.
Habe dieses Jahr das Verfahren verschärft: setze eine 2 Wochenfrist und wenn nix kommt wird zurückgewiesen. Zusatz bei der Zwischenverfügung: Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs ist davon auszugehen, dass Ihnen die Fehlerhaftigkeit des Antrages bereits bei Einreichung bekannt war- daher wird die Frist nicht verlängert, nach Ablauf der Frist erfolgt die Zurückweisung. Es wird angeraten eine Vollmacht hier zu hinterlegen, wie bereits für die Gläubiger X und XY erfolgt.
Ich habe, denke ich, allein dieses Jahr um die 60 Anträge so zurückgewiesen, es wird zwar nicht großartig besser aber wenigstens ist damit schnell das Verfahren beendet (und die Staatskasse hatte mehr davon als von der vorherigen ständigen Frostsetzung und Erinnerung) . Auch eine hinterlegte Generalvollmacht mehr haben wir bekommen, mal sehen ob weitere folgen...