Bezeichnung des Gläubigervertreters

  • Ist hier ebenfalls bekannt, das Vollmachtsproblem resultiert einfach daraus, dass sich viele Gerichte nicht die Arbeit einer Zwischenverfügung machen möchten und es ohne Vollmacht durchwinken.

    Wir sind hier eines der wenigen Gerichte hier in der Ecke, die eine verlangen.

    Habe dieses Jahr das Verfahren verschärft: setze eine 2 Wochenfrist und wenn nix kommt wird zurückgewiesen. Zusatz bei der Zwischenverfügung: Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs ist davon auszugehen, dass Ihnen die Fehlerhaftigkeit des Antrages bereits bei Einreichung bekannt war- daher wird die Frist nicht verlängert, nach Ablauf der Frist erfolgt die Zurückweisung. Es wird angeraten eine Vollmacht hier zu hinterlegen, wie bereits für die Gläubiger X und XY erfolgt.

    Ich habe, denke ich, allein dieses Jahr um die 60 Anträge so zurückgewiesen, es wird zwar nicht großartig besser aber wenigstens ist damit schnell das Verfahren beendet (und die Staatskasse hatte mehr davon als von der vorherigen ständigen Frostsetzung und Erinnerung) . Auch eine hinterlegte Generalvollmacht mehr haben wir bekommen, mal sehen ob weitere folgen...

  • Ist hier ebenfalls bekannt, das Vollmachtsproblem resultiert einfach daraus, dass sich viele Gerichte nicht die Arbeit einer Zwischenverfügung machen möchten und es ohne Vollmacht durchwinken.


    :eek::eek::eek:

    Wir sind hier eines der wenigen Gerichte hier in der Ecke, die eine verlangen.


    Habe dieses Jahr das Verfahren verschärft: setze eine 2 Wochenfrist und wenn nix kommt wird zurückgewiesen. Zusatz bei der Zwischenverfügung: Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs ist davon auszugehen, dass Ihnen die Fehlerhaftigkeit des Antrages bereits bei Einreichung bekannt war- daher wird die Frist nicht verlängert, nach Ablauf der Frist erfolgt die Zurückweisung. Es wird angeraten eine Vollmacht hier zu hinterlegen, wie bereits für die Gläubiger X und XY erfolgt.

    Ich habe, denke ich, allein dieses Jahr um die 60 Anträge so zurückgewiesen, es wird zwar nicht großartig besser aber wenigstens ist damit schnell das Verfahren beendet (und die Staatskasse hatte mehr davon als von der vorherigen ständigen Frostsetzung und Erinnerung) . Auch eine hinterlegte Generalvollmacht mehr haben wir bekommen, mal sehen ob weitere folgen...

    Kam da nie eine Beschwerde?

  • Wir sind hier eines der wenigen Gerichte hier in der Ecke, die eine verlangen. - ist hier leider so in der Ecke, weiß ich da hier meine Ausbildungsgerichte waren und ich letztes Jahr auch mal aushelfen war...

    Vollmacht erforderlich - Seite 10 (rechtspflegerforum.de) - auch hier wurde es schon mal angesprochen, es moniert nicht jeder, leider.


    Kam da nie eine Beschwerde? Doch in der Vergangenheit oft, jedoch haben diese 3 Inkassodienstleister immer vor unserem LG den kürzeren gezogen- bei mir kam daher bisher keine: Die wissen ja, wie unser LG das sieht. Angerufen wurde hingegen das eine oder andere Mal (erst seit kostenpflichtige Zurückweisungen so die 50 überschritten) , da wurde es noch mal ausdrücklich geklärt. Es wurde dann seitens des Inkassounternehmens angekündigt Generalvollmachten zu hinterlegen- das passiert aber trotz Ankündigung meist nicht- aber immerhin: 6 haben wir von den größten Gläubigern und das macht einige Zwischenverfügungen unnötig.

  • Danke. Ja- jetzt sind Inkassounternehmen Anwälten in der ZV gleichgestellt, was das angeht- das sorgt für Klarheit und spart eine Menge Zwischenverfügungen und klärt auch die Problematik beim elektronischen Rechtsverkehr bezüglich einer Vollmacht. Auf so etwas habe ich gewartet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!