Gläubiger G hat ein rechtskräftiges Urteil gegen A und B erwirkt, die zusammen die A & B GbR bilden. G will nun in das Gesellschaftsvermögen der A & B GbR vollstrecken.
Gem. § 736 ZPO kann er ja mit dem Titel gegen A und B auch in das GbR-Vermögen vollstrecken. Aber wie und in welcher Form muss er gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder dem Gericht (bei PfÜB-Antrag) nachweisen, dass es sich bei A und B um alle Gesellschafter der A & B GbR handelt? Wäre es in solchen Fällen sinnvoll, auch ein Urteil gegen die GbR zu erwirken oder ist das überflüssig?
Danke schön!