Vollstreckung gg. GbR

  • Gläubiger G hat ein rechtskräftiges Urteil gegen A und B erwirkt, die zusammen die A & B GbR bilden. G will nun in das Gesellschaftsvermögen der A & B GbR vollstrecken.


    Gem. § 736 ZPO kann er ja mit dem Titel gegen A und B auch in das GbR-Vermögen vollstrecken. Aber wie und in welcher Form muss er gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder dem Gericht (bei PfÜB-Antrag) nachweisen, dass es sich bei A und B um alle Gesellschafter der A & B GbR handelt? Wäre es in solchen Fällen sinnvoll, auch ein Urteil gegen die GbR zu erwirken oder ist das überflüssig?

    Danke schön!

  • Nach § 736 ZPO kann gegen eine GbR nur wegen sog. Gesellschaftsschulden und gesellschaftsbezogenen sowie (str.) gesellschaftsfremden Gesamtschulden der Gesellschafter vollstreckt werden. Urteile, nach denen die Gesellschafter einzeln, etwa als Teilschuldner haften, sind dafür untauglich (vgl. zum Ganzen etwa: MüKoZPO/Heßler, 6. Aufl. 2020, ZPO § 736 Rn. 21ff.). Auf der anderen Seite kann mit einem Titel gegen die GbR nicht gegen einzelne Gesellschafter vorgegangen werden. Um daher jegliche Vollstreckungsmöglichkeiten offenzuhalten empfiehlt es sich immer, sowohl die GbR als auch deren Gesellschafter selbst zu verklagen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!