Grundschuldbestellung genehmigen bei Grundstücksverkauf

  • Hallo zusammen :)

    Der Betroffene ist durch eine Erbschaft Miteigentümer eines Grundstücks geworden. Das Grundstück soll nun komplett veräußert werden.
    Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum KV wurde bereits gestellt, eine Verfahrenspflegerin ist bestellt. Der Betroffene kann z.Zt. nicht persönlich angehört werden.

    Eine Stellungnahme der Verfahrenspflegerin liegt derzeit noch nicht vor.

    Nun kommt der Antrag des Notars, die Finanzierungsgrundschuld zu genehmigen. Belastungsvollmacht wurde den Käufern in der KV-Urkunde erteilt. Also handelt nun nicht der Betreuer, sondern ausschließlich die Käufer.

    Eine Sicherungsabrede wurde in die Grundschuldbestellung mit aufgenommen.

    Wie verfahrt ihr in solchen Situation als nächstes? Der KV und die Grundschuld sind ja zwei unterschiedliche Genehmigungsverfahren, auch wenn ein Sachzusammenhang besteht. Nächster Schritt bezüglich der Grundschuld: Die Verfahrenspflegerin auch für dieses Geschäft bestellen?

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