Es liegt vor:
Urkunde mit Auflassung. X handelt für sich als Übergeber und für Y als Übernehmer. (Die Übertragung von X an Y erfolgt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, dieser liegt mir aber nicht vor.)
Bei der Bezeichnung des Y ist kein Geburtsdatum angegeben, nur Vorname, Name und Adresse.
Y genehmigt das Handeln des X. Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist ein Geburtsdatum des Y angegeben. Der Vorname, Name und Adresse in der Unterschriftsbeglaubigung stimmt mit den Angaben in der Urkunde überein.
Ob der Y der genehmigt der Y aus der Urkunde ist, kann ich nur an Hand von Vorname, Name und Adresse feststellen.
Laut § 26 Abs. 2 DONot ist bei der Bezeichnung natürlicher Personen das Geburtsdatum anzugeben, § 10 Abs. 2 BeurkG sagt, dass die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden soll, dass Zweifel und Verwechslung ausgeschlossen sind.
Würdet ihr Y als Eigentümer eintragen oder würdet ihr den beurkundenden Notar um Klarstellung (Angabe eines Geburtsdatums) bezüglich der Person des Y bitten?