Kein Geburtsdatum in der Urkunde

  • Es liegt vor:

    Urkunde mit Auflassung. X handelt für sich als Übergeber und für Y als Übernehmer. (Die Übertragung von X an Y erfolgt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, dieser liegt mir aber nicht vor.)

    Bei der Bezeichnung des Y ist kein Geburtsdatum angegeben, nur Vorname, Name und Adresse.

    Y genehmigt das Handeln des X. Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist ein Geburtsdatum des Y angegeben. Der Vorname, Name und Adresse in der Unterschriftsbeglaubigung stimmt mit den Angaben in der Urkunde überein.

    Ob der Y der genehmigt der Y aus der Urkunde ist, kann ich nur an Hand von Vorname, Name und Adresse feststellen.

    Laut § 26 Abs. 2 DONot ist bei der Bezeichnung natürlicher Personen das Geburtsdatum anzugeben, § 10 Abs. 2 BeurkG sagt, dass die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden soll, dass Zweifel und Verwechslung ausgeschlossen sind.

    Würdet ihr Y als Eigentümer eintragen oder würdet ihr den beurkundenden Notar um Klarstellung (Angabe eines Geburtsdatums) bezüglich der Person des Y bitten?

  • Bei diesem Sachverhalt wüsste ich nicht wie man ernsthafte Zweifel an der Personenidentität des Y begründen sollte.
    Wenn man schon bei diesem Sachverhalt substanzielle Zweifel an der Personenidentität bestünden wie soll dann bei (älteren) Eintragungen ohne Geburtsdatum jemals Zweifel an der Personenidentität ausgeräumt werden?

    Ich finde es auch unschön, wenn kein Geburtsdatum angegeben ist und wenn ich gar keins hätte, würde ich zwecks Eintragung nachfragen. Hier ist es aber bekannt und alle Angaben stimmen überein. Nur bei der ersten Urkunde fehlt das Geburtsdatum des (dort auch nicht erschienenen) Y.

    Wenn die Parteien im gerichtlichen Vergleich die Auflassung erklärt hätten, hätte man (normalerweise) gar keine Geburtsdaten.


  • Laut § 26 Abs. 2 DONot ist bei der Bezeichnung natürlicher Personen das Geburtsdatum anzugeben, § 10 Abs. 2 BeurkG sagt, dass die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden soll, dass Zweifel und Verwechslung ausgeschlossen sind.

    Was führt Dich denn dazu, hier davon auszugehen, daß solche Zweifel bestehen?
    M.a.W.: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß unter der in Auflassung und Genehmigung übereinstimmenden Anschrift zwei Y ansässig sind?

  • Dito.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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