Zuvorderst steht die Auswahl einer geeigneten Betreuerin. Und die Berufsbetreuerin sollte dabei grundsätzlich die letzte Wahl sein. Vorher sind unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuerinnen in Betracht zu ziehen. Und wenn man (aus Gründen) um eine Berufsbetreuerin nicht umhin kommt, dann sollte aus monetären Gründen die Überlegung erlaubt sein, ob ich zwingend die absolute Fachkraft mit dem höchsten Ausbildungsgrad und der dementsprechend höchsten Vergütungsstufe bestellen muss, oder ob es reicht, einen engagierten Profi mit geringerem Abschluss und niedrigerer Vergütung einzusetzen.
Das Problem: Die Auswahl obliegt der Richterin. Und die schert sich nur selten um die spätere Bezahlung.
In meinem Kochbuch steht: "man nehme". Und dann öffne ich den Kühlschrank und schaue was ich habe.
Es ist nicht so, dass man als Betreuungsrichter -oder als zum Vorschlag verpflichtete Betreuungsbehörde- sich seinen zu bestellenden Betreuer aus einem unerschöpfbaren Reservoir aussuchen kann.
Das Gegenteil ist der Fall.
Immer häufiger wollen bei uns Angehörige keine Betreuungen (auch nicht für ihre Eltern oder Geschwister) übernehmen. Nur Eltern für Ihre behinderten und volljährig gewordenen Kinder stehen noch in fast allen Fällen als ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung.
Aber wie oft lehne ich als Entscheider Familienangehörige als zu bestellende Betreuer ab oder lasse deren Eignung durch die Betreuungsbehörde überprüfen, weil ich der Meinung bin, dass sie es letztendlich nur auf das Geld des Betroffenen abgesehen haben. Immer mal wieder kommen so Überschuldungen oder Insolvenzen bei den potentiellen ehrenamtlichen Betreuern an die Luft. Und wenn ich sie dann, weil nichts festzustellen ist, doch bestelle und Rechnungslegungspflicht anordne, dann disqualifizieren sie sich häufig mit der ersten "Rechnungslegung", die eigentlich keine ist und dann auch nicht "als Rechnungslegung" entgegengenommen werden kann. Und wenn ich dann nachhake kommt was: nur heiße Luft. Ergebnis: nach einem Jahr werden sie ersetzt.
Und die Vereinsbetreuer sind meistens Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, manche Betriebswirte oder Juristen. Wie soll ich -oder die Betreuungsbehörde-da einen mit Qualifikation A oder B aussuchen.
Und auch die Berufsbetreuer kommen -mit Ausnahmen, die dann aber gerichtsgebacken sind, alle in Vergütungsstufe B oder C daher. Mir ist nur ein Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) bekannt, der durch das Landgericht in die Stufe A gepresst wurde und seitdem keine neuen Betreuungen mehr nimmt.
Deshalb nehme ich, was mir durch die Betreuungsbehörde vorgeschlagen wird. Was anderes habe ich nämlich nicht. Und wenn mir dann das LG Hamburg oder das LG Frankfurt/Oder für einen Politikwissenschaftler die Vergütungsstufe C zubilligt, ja mein Gott: dann bekommt er eben die Vergütungsstufe C. Und da kann mir auch kein Bezirksrevisor etwas sagen. Wenn ihm meine Entscheidung nicht passt, dann soll er Festsetzung der Vergütung beantragen (die bekommt er dann in Stufe C) oder vor das Landgericht ziehen. What Shells!
Hört doch auf, das Problem bei den Richtern zu sehen. Nehmt Eure Aufgabe "als Richter" war und entscheidet. Und wenn es bereits eine Entscheidung gibt: dann folgt ihr oder lehnt sie mit tragfähiger Begründung ab. Und wenn ein Betreuer mit Qualifikation Stufe C bestellt ist, dann gebt ihm Stufe C. Denn der Richter hat entschieden, dass dieser Betreuer für den Betroffenen der Richtige ist.