Verzugszins für gekündigte gewerbliche Bankforderungen - Insolvenztabelle

  • Hallo, des Öfteren stelle ich fest, dass gewerbliche Kredite (Betriebsmittelkredit) nach Fälligstellung mit einem Verzugszins von Basiszins + 8 % oder gar + 9 % ab Kreditkündigung verzinst werden. Auf meine Nachfrage bei einem Kreditinstitut wurde mir mitgeteilt: "die Verzinsung resultiert aus § 288 Abs. 2 BGB a.F., da es sich ursprünglich um Forderungen aus gewerblichen Girokonten handelt". Die meisten Banken verzinsen jedoch gewerbliche Kredite und Darlehen nach erfolgter Kündigung regelmäßig nur mit Basiszins + 5 %. Leider finde ich hierüber in der Rechtsprechung nicht wirklich etwas. Kann mir jemand zu diesem Thema weiter helfen?

  • Der Bank steht der erhöhte Verzugszinssatz nicht zu. Dieser gilt nach § 288 Abs. 2 BGB von 9 (bzw. früher 8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nur für "Entgeltforderungen". Bei dem Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens handelt es sich nach herrschender Auffassung nicht um ein solches "Entgelt" (vgl. etwa Palandt/Grüneberg, 79. Aufl. 2020, § 288 Rn. 8; a.A.: Junglas, NJOZ 2015, 241).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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