Hallo, des Öfteren stelle ich fest, dass gewerbliche Kredite (Betriebsmittelkredit) nach Fälligstellung mit einem Verzugszins von Basiszins + 8 % oder gar + 9 % ab Kreditkündigung verzinst werden. Auf meine Nachfrage bei einem Kreditinstitut wurde mir mitgeteilt: "die Verzinsung resultiert aus § 288 Abs. 2 BGB a.F., da es sich ursprünglich um Forderungen aus gewerblichen Girokonten handelt". Die meisten Banken verzinsen jedoch gewerbliche Kredite und Darlehen nach erfolgter Kündigung regelmäßig nur mit Basiszins + 5 %. Leider finde ich hierüber in der Rechtsprechung nicht wirklich etwas. Kann mir jemand zu diesem Thema weiter helfen?
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