• Guten Morgen,

    wenn die Voraussetzungen des Aufgebots streitig sind, ich dieses jedoch erlassen möchte, wie mach ich es denn mit der Begründung ? Die wird länger werden.... Das würde ich ungern alles veröffentlichen, zumal da personenspezifische Dinge hinein kommen.

    Liebe Grüße :)

  • Ich denke, eine Veröffentlichung ohne Begründung ist aus Datenschutzgründen durchaus vertretbar. Für die Veröffentlichung und den Aufruf zur Anmeldung ist ja nicht wichtig, warum du dich für die Zulässigkeit entschieden hast, sondern nur, dass eine Frist läuft und sie anmelden müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!