Hallo zusammen,
ich habe aktuell arge Schwierigkeiten mit einem Vergütungsantrag hinsichtlich einer vorläufigen Verwaltung. Vielleicht könnt ihr mir aus meiner Verwirrung helfen!
In die Berechnungsgrundlage wurden Fahrzeuge aufgenommen, von denen ein Großteil geleast war und nach Eröffnung des Verfahrens zurückgegeben wurde. Der IV hat die Fahrzeuge dennoch alle in die Berechnungsgrundlage mit vollem Wert aufgenommen. Mein Hinweis auf das Leasing wurde damit abgeschmettert, dass die Fahrzeuge zur BFF benötigt wurden und das ausreiche, um sie in die Berechnungsgrundlage aufzunehmen. Das ist überhaupt DAS Argument, um alles in die Berechnungsgrundlage einzustellen. Grundsätzlich habe ich damit auch kein Problem, denn eine BFF geht nun mal nur mit Material, Werkzeug und Co. Aber trotzdem hat der Gesetzgeber den Punkt Leasing explizit ausgenommen. Bin ich jetzt total auf dem Holzweg (wir gehen jetzt mal von dem klassischen Besitzüberlassungsvertrag aus, den der Gesetzgeber gemeint hat, andere Anhaltspunkte habe ich nicht vorliegen)?
Weiterhin hat der IV den kompletten Werkzeugbestand in die Berechnungsgrundlage eingestellt, obwohl auch hier ein Teil geleast war. Auch hier das Argument - BFF, ich habe mich mit allem befasst. Kann man es sich wirklich so einfach machen? Ich habe sowieso das Problem, dass ich zum Beispiel bei den Fahrzeugen keine Einzelwerte habe, die ich aus der Berechnungsgrundlage rausrechnen könnte. Es ist schon ein bisschen zum Verzweifeln