Auszahlungsanspruch der Schuldnerin gegenüber Bank wie pfänden?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage und brauche wirklich eure Hilfe:

    Wir haben drei Akten gegen die selbe Schuldnerin. Die Wohnung der Schuldnerin wurde durch die Bank zwangsversteigert, daraufhin haben wir in zwei Akten den Übererlös durch den PfÜb gepfändet. In der dritten Akte konnte leider der PfÜb an die Schuldnerin nicht zugestellt werden (drittschuldnerlose Pfändung), da sie bereits aus der Wohnung geräumt wurde. Die GVin wusste auch nicht, wo sie sie finden könnte.

    Der Termin zur Verteilung des Übererlöses ist am 20.11.2020. Die Bank hat eine Grundschuld von 70.000 € im Grundbuch stehen, laut Vermögensauskunft der Schuldnerin wären davon noch 60.000€ offen, d.h., wir möchten den Auszahlungsanspruch (10.000€) der Schuldnerin gegenüber der Bank pfänden.

    Wie mache ich das am Besten ? Im PfÜb würde ich zwar als Drittschuldnerin die Bank angeben, auf müsste ich aber achten bei den Kreuzen und wie kann ich darauf aufmerksam machen, dass ich den Auszahlungsanspruch pfänden möchte?

    Ich darf mich für eure Antworten vielmals im Voraus bestens bedanken.

  • Jaein, der Thread im Oktober hat sich erledigt. Ich konnte durch eure Hilfe durch zwei PfÜbs erfolgreich pfänden und rechtzeitig zum Verteilungstermin anmelden, allerdings konnte der dritte (letzter PfÜb) nicht zugestellt werden, somit ist der PfÜb gescheitert, daher ein neuer Thread, da ne andere Pfändung (diesmal keine drittschuldnerlose Pfändung) :)

  • ist da denn ein vorläufiges Zahlungsverbot möglich?

    Ich habe jetzt dieses Muster gefunden https://www.iww.de/ve/vollstrecku…pfaenden-f85619

    da war schon Zwangsversteigerungstermin und ist am Freitag Verteilungstermin, ich denke nicht, dass der PfÜb so schnell erlassen wird. Könnte ich mit dem selben Inhalt ein vorläufiges Zahlungsverbot machen? Mir ist's wichtig, dass die Bank diese 10.000€ nicht an die Schuldnerin auszahlt.

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