Das Jugendamt pfändet Unterhaltsrückstand sowie laufenden Unterhalt.
Nun gibt der Schuldner an, er könne den Beschluss nicht lesen. Er sei Rumäne und beherrsche die deutsche Sprache nicht gut.
Er möchte, dass wir den Beschluss übersetzen.
Meines Erachtens ist die Gerichtssprache deutsch (184 GVG) - und er muss sich selbst kümmern, oder?