Ich habe ein Verfahren übernommen; der Ehemann der Schuldnerin tritt für diese auf mit einer Vollmacht: "Ich bevollmächtige meinen Ehemann, mich persönlich zu vertreten". Alle Zustellungen sind dann an den Ehemann erfolgt. In Kürze steht ein ZV Termin an. Würde euch die Vollmacht (umfassende Vertretung, oder?) ausreichen?
Vollmacht
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Spontan:
Mir wäre der Inhalt zu dünn und würde vorsorglich eine umfassendere Vollmacht fordern. ".....mich in dem Zwangsversteigerungsv….. vollumfänglich zu vertreten, insbesondere Verfahrenserklärungen abzugeben und Schriftstücke entgegenzunehmen." -
Würde euch die Vollmacht (umfassende Vertretung, oder?) ausreichen?
Ja, auch wenn Formulierungen wie in #2 vorgeschlagen natürlich leichter verdaulich sind.
Ich sehe jedenfalls nichts, woran man Einschränkungen der beschriebenen Vollmacht festmachen könnte.
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TE: Was hast Du denn vor, wenn Du zu dem Schluss kommst, dass die Vollmacht nicht ausreicht?
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Danke für eure Einschätzungen, ich werden den Termin nun durchführen.
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