Hallo,
ich habe eine Jugendstrafe zu vollstrecken. Der Verurteiltehat sich jedoch nicht gestellt, sondern ist nach Auskunft seiner Familie nachGroßbritannien verzogen, um einer Festnahme zu entgehen.
Anfang 2018 ist daher ein europäischer Haftbefehl ergangen undeine Ausschreibung beim LKA erfolgt. Jetzt ist mittlerweile Großbritannien aberkein EU-Mitglied mehr und der EU-HB gilt dort nicht.
Ich überlege, ob es ausreicht einfach die Fahndung zuverlängern. Schließlich ist überhaupt nicht gesichert, dass sich derVerurteilte nach fast 3 Jahren überhaupt noch in Großbritannien aufhält. DieFahndung könnte ich im SIS und europäischen Nachbarstaaten beantragen.
Als Alternative würde mir nur einfallen, eineninternationalen Haftbefehl zu beantragen.
Was macht ihr, wenn ein Verurteilter, der sich derStrafvollstreckung entzieht, sich nicht im EU-Ausland aufhält?
Bereits jetzt vielen Dank!