Verurteilter Nicht-EU-Ausland Haftbefehl Fahndung

  • Hallo,
    ich habe eine Jugendstrafe zu vollstrecken. Der Verurteiltehat sich jedoch nicht gestellt, sondern ist nach Auskunft seiner Familie nachGroßbritannien verzogen, um einer Festnahme zu entgehen.
    Anfang 2018 ist daher ein europäischer Haftbefehl ergangen undeine Ausschreibung beim LKA erfolgt. Jetzt ist mittlerweile Großbritannien aberkein EU-Mitglied mehr und der EU-HB gilt dort nicht.
    Ich überlege, ob es ausreicht einfach die Fahndung zuverlängern. Schließlich ist überhaupt nicht gesichert, dass sich derVerurteilte nach fast 3 Jahren überhaupt noch in Großbritannien aufhält. DieFahndung könnte ich im SIS und europäischen Nachbarstaaten beantragen.
    Als Alternative würde mir nur einfallen, eineninternationalen Haftbefehl zu beantragen.

    Was macht ihr, wenn ein Verurteilter, der sich derStrafvollstreckung entzieht, sich nicht im EU-Ausland aufhält?

    Bereits jetzt vielen Dank!

  • "Auskunft der Familie" ist natürlich mehr als vage. Die Herrschaften werden kein großes Interesse an der Zusammenarbeit mit der Justiz haben und im Zweifel falsche Angaben zum Aufenthalt ihres Verwandten machen um ihn zu decken. Ich würde den HB daher so lassen.


  • .................Als Alternative würde mir nur einfallen, einen.internationalen Haftbefehl zu beantragen............

    Wie genau sieht das Procedere aus?
    Was muss beachtet werden?

    Sind wir noch zuständig (wegen beantragen) ?

    Vielen Dank im Voraus

    Vielleicht hat sich seit meiner StA-Zeit einiges geändert, daher kann es sein, dass ich mich täusche. Aber früher war der sog. "Internationale Haftbefehl" lediglich ein (nicht gesondert zu beantragender) nationaler Haftbefehl, der lediglich mit einer durch die StA zu veranlassenden internationalen Ausschreibung zur Festnahme über Interpol (sog. "Rotecke-Ausschreibung") gekoppelt war. Einen "echten" internationalen Haftbefehl gab es nur, wenn man an einem internationalen Gerichtshof tätig war, z.B. beim internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Erst mit dem (echten) Europäischen Haftbefehl ist dann noch diese dritte Variante dazu gekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

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