• Hallo,

    der Antragsteller hat eine außerordentliche fristlose Kündigung bekommen. Die Wohnung soll bis Ende November herausgegeben werden.

    Die Awältin zweifelt die Wirksamkeit der Kündigung an, räumt aber ein, dass der Mandant bis Ende des Jahres ausziehen wird.

    Darauf hin wurde ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen. Vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis Ende November endet und die Wohnungsübergabe bis spätestens Ende Dezember erfolgen soll.

    Es wird eine Einigungsgebühr beantragt. Ich tendiere dazu, diese zu bewilligen, da ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt.

    Gibt es andere Meinungen?

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