Hallo,
ich habe einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren. Antragsteller ist das Land BW, vertreten durch die UV-Kasse A. Jetzt ist mir bei der Überprüfung des Rückstands aufgefallen, dass sowohl die UV-Kasse A, als auch die UV-Kasse B (auch Land BW) Unterhalt geleistet hat.
Ist das für mein Verfahren ein Problem? Die Gläubigerin ist ja identisch. Es geht mir nur darum, ob meine UV-Kasse A, auch die Ansprüche der UV-Kasse B eintreiben kann.
Rinchen