Vereinfachtes Unterhaltsverfahren unterschiedliche UV-Kassen

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren. Antragsteller ist das Land BW, vertreten durch die UV-Kasse A. Jetzt ist mir bei der Überprüfung des Rückstands aufgefallen, dass sowohl die UV-Kasse A, als auch die UV-Kasse B (auch Land BW) Unterhalt geleistet hat.
    Ist das für mein Verfahren ein Problem? Die Gläubigerin ist ja identisch. Es geht mir nur darum, ob meine UV-Kasse A, auch die Ansprüche der UV-Kasse B eintreiben kann.

    Rinchen

  • Der Zuständigkeitswechsel ist vermutlich durch einen Wohnortwechsel zustandegekommen. Die für den neuen Wohnort zuständige UVG-Stelle kümmert sich dann um "alles". Habe in den UVG-Richtlinien gesucht und denke Ziffer 9.7.5 zu § 9 UVG (unter Verweis auf § 4 Abs. 1 SGB X) müsste hier passen.

    Im Rahmen der Klauselanträge nach § 726 ZPO (bei den Alttiteln) hatte ich es schon öfter , dass die antragstellende UVG-Kasse eine Leistungsbescheinigung einer anderen Kasse für Zeiträume in der Vergangenheit mit eingereicht hat.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!:) In die UV-Richtlinien hab ich natürlich nicht geschaut...

    Wo findet man die denn eigentlich? :gruebel:


    Damit ist das UVG gemeint.

    Das glaube ich nicht. Richtlinien sind etwas anderes als ein Gesetz.

    Und Mata hat in ihrem Beitrag geschrieben: "Habe in den UVG-Richtlinien gesucht und denke Ziffer 9.7.5 zu § 9 UVG (unter Verweis auf § 4 Abs. 1 SGB X) müsste hier passen."
    Ziffer 9.7.5 exisitiert im UVG (amtlich UhVorschG)jedoch nicht.

  • Es ist richtig, dass diese Richtlinien nicht amtlich veröffentlicht werden.

    Trotzdem findet man über die Google-Suche "Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes" oder "UVG-RL" noch zwei, drei nicht mehr ganz aktuelle Versionen. Besser als nichts. Ansonsten schickt das ortsansässige Jugendamt auf Anfrage eines Rechtspflegers auf Garantie auch problemlos die aktuelle Version zu.

  • Habe die Richtlinien in der ab 01.07.2017 geltenden Fassung und weiß leider nicht mehr, woher ich die habe - entweder hatte jemand im Forum die mal verlinkt oder ich hatte damals beim Jugendamt angerufen. Finde ich gelegentlich ganz hilfreich.

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