Rechtsschutzversicherung

  • Hallo,

    es wurde Beratungshilfe bewilligt. Im Antrag wurde angegeben, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt. Jetzt reicht der Anwalt eine Vergütungsabrechnung ein, in welcher er mitteilt, dass die Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten für die Erstberatung übernommen hat. Den Rest verlangt er jetzt aus der Staatskasse. Wie handhabt ihr solche Fälle?

  • Beratungshilfe wurde bewilligt, er beantragt jetzt die Festsetzung von weniger als ihm zusteht, oder? Ich bzw. der Kostenbeamte würde es jetzt auszahlen und gut. Anständig, dass er angibt, dass die RSV doch was bezahlt hat! :daumenrau

  • Auch wenn es sicher schöner gewesen wäre, wenn es im Vorfeld abgeklärt worden wäre, würde ich den Rest (viel kann es ja nicht mehr sein) aus der Staatskasse auszahlen. Da sollte man pragmatisch handeln. Ein Schaden für die Staatskasse ist ja nicht entstanden und unbürokratischer ist es eigentlich auch als ein Hin- und Hergeschreibe im Vorfeld, was die Rechtsschutzversicherung übernimmt; die Versicherungen stellen sich anfangs ja auch manchmal quer, so dass umfangreicher Schriftwechsel zwischen Antragsteller und Versicherung notwendig ist, bevor klar ist, ob und was gezahlt wird.

    Wenn es nun so unaufwendig erledigt werden kann und die Staatkasse keinen Schaden nimmt, hätte ich kein Problem mit Auszahlung des Rests.

  • Moment. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsanwalts? Dann wäre die auch vorrangig in Anspruch zu nehmen, es sei denn, es läge eine Selbstbeteiligung in unzumutbarer Höhe vor.

    Zwar ist das der Regelfall (wer BerH-berechtigt ist, darf nicht auf eine Selbstbeteiligung i.H.v. 150,- € verwiesen werden), aber die Angaben waren de facto unrichtig und bewilligungsrelevant. Zwar würde ich nicht aufheben, aber auch nicht direkt auszahlen und um Aufklärung bitten.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren die Angaben wahrscheinlich richtig. Die RSVen übernehmen zT Erstberatungen in Rechtsgebieten die sie eigentlich nicht decken, wenn das Mandat mit der Beratung abgeschlossen ist. In dem Moment wo vertreten wird, zahlt die RSV gar nichts. Meine Vermutung - der Antragsteller ist davon ausgegangen, dass die RSV nichts zahlt, oder hat sogar diese Information erhalten.

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