Hallo,
es wurde Beratungshilfe bewilligt. Im Antrag wurde angegeben, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt. Jetzt reicht der Anwalt eine Vergütungsabrechnung ein, in welcher er mitteilt, dass die Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten für die Erstberatung übernommen hat. Den Rest verlangt er jetzt aus der Staatskasse. Wie handhabt ihr solche Fälle?