Rückauflassungsvormerkung, zulässiger Rückforderungsgrund

  • Hallo,
    ich habe folgenden Fall:
    Beantragt ist u. a. der Vollzug der Eigentumsumschreibungauf den Beschenkten und die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Nebenden üblichen Rückforderungsgründen können die Schenker die Rückauflassung desVertragsgegenstandes verlangen, wenn:

    f) sich die erwerbende Partei dem schriftlichen Wunsch der übertragenden Partei, das Hausgrundstück verkaufen zu wollen, widersetzt.

    Ich frage mich, ob ein zulässiger Rückforderungsgrund vorliegt.

  • Hallo,
    ich habe folgenden Fall:
    Beantragt ist u. a. der Vollzug der Eigentumsumschreibungauf den Beschenkten und die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Nebenden üblichen Rückforderungsgründen können die Schenker die Rückauflassung desVertragsgegenstandes verlangen, wenn:

    f) sich die erwerbende Partei dem schriftlichen Wunsch der übertragenden Partei, das Hausgrundstück verkaufen zu wollen, widersetzt.

    Ich frage mich, ob ein zulässiger Rückforderungsgrund vorliegt.

    Da ein Rückforderungsgrund auch in dem schlichten Verlangen nach Rückübertragung liegen kann, hätte ich da weniger Bedenken.
    Dass man das kaum je in der Form des § 29 GBO wird nachweisen können, steht auf einem anderen Blatt, ist aber nicht Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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