Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Beantragt ist u. a. der Vollzug der Eigentumsumschreibungauf den Beschenkten und die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Nebenden üblichen Rückforderungsgründen können die Schenker die Rückauflassung desVertragsgegenstandes verlangen, wenn:
f) sich die erwerbende Partei dem schriftlichen Wunsch der übertragenden Partei, das Hausgrundstück verkaufen zu wollen, widersetzt.
Ich frage mich, ob ein zulässiger Rückforderungsgrund vorliegt.