• Hallo,

    ich habe einen Betreuten mit einer Intelligenzminderung, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter betreut wird.

    Der Betreute wohnt in seiner eigenen Wohnung und hat Vermögen in Höhe von ca. 130.000,00 €.

    Er wird noch 7 Jahre arbeiten und dann in Rente gehen.

    Die Schwester des Betreuten möchte die weitere Betreuung nach dem Berufsleben des Betreuten übernehmen.

    Es ist beabsichtigt, mit dem Betreuten ein Haus zu kaufen. Eigentümer sollen der Betreute, seine Schwester und der Partner der Schwester zu je 1/3 werden.

    Der Betreute soll sich mit ca. 100.000,00 € an dem Kauf beteiligen.

    Der Kauf des Hauses soll als Altersabsicherung dienen.

    Mich stört, dass der Betreute erst in 7 Jahren in das Haus einziehen soll. Es ist jedoch nicht eher möglich, da sie das Haus zu weit von seiner Arbeitsstelle entfernt befindet.

    Und man weiß ja nicht, was in 7 Jahren ist. Vielleicht möchte der Betreute dann gar nicht mehr zu seiner Schwester ziehen oder, die Schwester möchte nicht mehr, dass der Betreute einzieht.

    Ich würde es besser finden, wenn der Betreute dann zur Miete bei der Schwester einzieht.

    Hier geht es vordergründig um die Geldanlage.

    Hättet ihr Bedenken gegen die Genehmigung des Kaufvertrages? Welche Formulierungen müssten eventuell zusätzlich in den Vertrag?

    Für Denkanstöße wäre ich dankbar.

  • Ist geplant, dass Schwester mit Partner "Miete" an den Betreuten zahlen?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In welchem Verhältnis steht denn der Beitrag des Betroffenen zum Kaufpreis zu dessen Höhe? Was will eigentlich der Betroffene?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ist der Erwerb von Eigentum durch den Betroffenen überhaupt sinnvoll? Wer erbt, wenn der Betroffene stirbt? Wer erbt, wenn die Miteigentümer sterben? Was ist mit dem "Wohnen" des Betroffenen bei Tod der Schwester/Tod des Lebensgefährten der Schwester?

    Wäre ein Wohnungsrecht (beschänkt persönliche Dienstbarkeit) für den Betroffenen nicht sinnvoller?

    Ggf. kann ja der Betroffene seiner Schwester/deren Lebensgefährten -gegen erstrangige Grundschuld- ein Darlehen gewähren. Rückzahlung erfolgt durch Abwohnen (im Rahmen des Wohnungsrechts).

  • da würde ich mir sehr viel vortragen lassen, denn welcher Nicht-Betreute würde mit seiner Schwester und deren Partner zusammen ein Haus kaufen- das ist sehr sehr selten.

    Bei so einer Konstellation könne so viele Probleme entstehen, da wäre ich sehr skeptisch. (Sind unterschiedliche Wohnungen im Haus? Wie soll es weitergehen, falls die Schwester sich vom Partner trennt oder einer ausziehen will? Wie werden die laufenden Kosten bezahlt? Wie hoch ist der Anteil des Betreuten am Gesamtkaufpreis? Was für große Ausgaben (Renovierungen) stehen für das Haus in nächster Zeit an, wie hoch werden die laufenden Kosten gesamt sein und wie hoch ist der Anteil des Betreuten? Wie ist sichergestellt, dass die Mitkäufer ihre Anteile zahlen (Gehälter etc. )?)

    In jedem Fall wäre zu prüfen, ob hier nicht eine Mietlösung sinnvoller wäre. Und ein Haus jetzt kaufen, welches dem Betreuten erst in 7 Jahren zur Verfügung steht?- Ohne entsprechende Mietzahlungen auf keinen Fall.
    Das ist sehr schwierig, das klingt mir zu sehr nach einem spontanen: "Oh das Haus wird teuer, das schaffen wir nicht" - "Ach der Eduard der hat es doch dicke, der zieht hier ein und kauft mit und dann passt das"

    Und 1/3 Haus mit eventuell nicht solventen Miteigentümern als Altersabsicherung, welches ggf. nicht einmal eine abgeschlossene Wohnung für den Betreuten selbst enthält ? Eher nicht. Geldanlage? Je nachdem wieviel Miete denn da erspart werden soll in den nächsten Jahren und wie hoch die monatlichen Kosten wären- da wäre sehr viel zu prüfen und wie gesagt auch die Solvenz der Miteigentümer, denn ohne die ist das Thema Geldanlage dann auch dahin.

  • Der Sachverhalt wird wie folgt ergänzt: Der Betreute hat ein gutes Verhältnis zu seiner Schwester und plant schon Urlaube in dem Haus zu verbringen. Er soll 2 Räume im Haus bewohnen und sich mit 100.000,00 € am Kauf beteiligen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt nebst allen Nebenkosten 300.000,00 €.

    Testamentarisch soll festgelegt werden, dass der Hausanteil jeweils den Verbliebenen Eigentümern vererbt wird. Die Schwester soll zukünftig auch die Betreuung für ihren Bruder übernehmen. Die Schwester und ihr Lebenspartner sind über 50 Jahre alt. Die Finanzierung soll teilweise über KfW-Kredite erfolgen. Der Betroffene könnte seinen Anteil komplett selbst zahlen, da er über ausreichend Vermögen verfügt.
    Ein Einzug des Betroffenen soll dann aber erst in 7 Jahren erfolgen...

    Unter welchen Bedingungen könnte der Kaufvertrag genehmigt werden?

  • Mein größtes Problem ist im Moment der bloße 1/3 Miteigentumsanteil. Über die meisten anderen Klippen käme man m. E. vermutlich mit entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen hinweg. Aber was soll der Betroffene mit einem 1/3 Miteigentumsanteil? Wenn er - aus welchen Gründen auch immer - diesen Anteil wieder zu Geld machen wollte oder müsste, wäre er mehr oder weniger darauf angewiesen, dass entweder die Miteigentümer ihm den Anteil abkaufen oder das Ding in die Teilungsversteigerung geht.
    Bei Bildung von (vernünftigem = potentiell verwertbarem) Wohnungseigentum wäre ich deutlich zutraulicher.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Bei Bildung von (vernünftigem = potentiell verwertbarem) Wohnungseigentum wäre ich deutlich zutraulicher.

    Für die Zimmer, die der Betroffene künftig bewohnen soll, wird’s nie ne Abgeschlossenheitsbescheinigung geben. Und die zwei Räume werden auch nie EUR 100.000,00 wert sein.

    Satz mit x, wird wohl nix mit dem Verkauf. Muss ne andere Lösung her.


  • Für die Zimmer, die der Betroffene künftig bewohnen soll, wird’s nie ne Abgeschlossenheitsbescheinigung geben. Und die zwei Räume werden auch nie EUR 100.000,00 wert sein.

    Nein, die angedachten Räumlichkeiten natürlich nicht. Da wir aber das Objekt nicht kennen, wären ja auch andere Varianten zumindest denkbar. Oder es muss halt ein anderes Objekt werden.
    Aber ich denke wir sind uns einig: eine andere Lösung muss her.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Unter welchen Bedingungen könnte der Kaufvertrag genehmigt werden?

    Bei aller Hilfeleistung würde ich hier keine Beratung betreiben, wie man das Vermögen des Betroffenen am besten in den Hauskauf der Schwester einbezieht. Die genannten Bedingungen lassen eine Genehmigungsfähigkeit nicht erkennen. Ohne konkreten Antrag würde ich mich nicht viel weiter aus dem Fenster lehnen.

    Der jetzige Betreuer ( der wohl die Vermögenssorge hat?) dürfte die Vermögenslage und Altersvorsorge-Situation ja wohl kennen und ein Wörtchen mitzureden haben. Noch hat die Schwester das Amt nicht.

  • Für mich sieht das so aus, als wollten die übrigen Beteiligten "günstig" (mit Hilfe des Betreuten) an ein Haus kommen. Ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Betreuer wird dem Betreuten nur dann raten, 100.000,00 € in die Immobilie zu investieren, wenn der 1/3 Anteil auch den entsprechenden Gegenwert hat. Er also, wenn er erst in 7 Jahren selbst dort einziehen kann, eine angemessene Entschädigung (Miete/Rente) in dieser Zeit bekommt.
    Ist das nicht der Fall, würde dieser "wirtschaftlich vernünftig handelnde" Betreuer dem Betreuten eine andere Alternative anbieten.
    Meines Erachtens MUSS der Betreute ja nicht mitkaufen. Oder sehe ich das falsch?

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