Hallo,
ich habe einen Betreuten mit einer Intelligenzminderung, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter betreut wird.
Der Betreute wohnt in seiner eigenen Wohnung und hat Vermögen in Höhe von ca. 130.000,00 €.
Er wird noch 7 Jahre arbeiten und dann in Rente gehen.
Die Schwester des Betreuten möchte die weitere Betreuung nach dem Berufsleben des Betreuten übernehmen.
Es ist beabsichtigt, mit dem Betreuten ein Haus zu kaufen. Eigentümer sollen der Betreute, seine Schwester und der Partner der Schwester zu je 1/3 werden.
Der Betreute soll sich mit ca. 100.000,00 € an dem Kauf beteiligen.
Der Kauf des Hauses soll als Altersabsicherung dienen.
Mich stört, dass der Betreute erst in 7 Jahren in das Haus einziehen soll. Es ist jedoch nicht eher möglich, da sie das Haus zu weit von seiner Arbeitsstelle entfernt befindet.
Und man weiß ja nicht, was in 7 Jahren ist. Vielleicht möchte der Betreute dann gar nicht mehr zu seiner Schwester ziehen oder, die Schwester möchte nicht mehr, dass der Betreute einzieht.
Ich würde es besser finden, wenn der Betreute dann zur Miete bei der Schwester einzieht.
Hier geht es vordergründig um die Geldanlage.
Hättet ihr Bedenken gegen die Genehmigung des Kaufvertrages? Welche Formulierungen müssten eventuell zusätzlich in den Vertrag?
Für Denkanstöße wäre ich dankbar.