Hallo zusammen,
mein deutscher Erblasser verstirbt mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in meinem Bezirk. Er war verheiratet mit einer Italienerin. Die Ehe wurde 1982 in Argentinien geschlossen, wo die Eheleute auch eine lange Zeit lebten und wo auch der gemeinsame Sohn geboren worden ist. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen, ein Ehevertrag nicht geschlossen.
Das sich die Erbfolge nach dem deutschen Erbrecht richtet, ist mir klar. Was aber ist mit der Vorfrage des Güterrechts?
Ich hatte einen solchen Fall bisher noch nicht, so dass ich auf Eure Anregungen und Hilfestellungen hoffe.
Herzlichen Dank!