Nachtragsverteilung bei bereits ausgekehrter Steuererstattung

  • Wir befinden uns in der WVP. Im Aufhebungsbeschluß erfolgte kein Vorbehalt für eine eventuelle Steuererstattung. Nun berichtet der Treuhänder im ersten Jahr der WVP, dass das Guthaben aus einer Einkommenserstattung für das Jahr 2019 in Höhe von xxx Euro mit Schreiben vom xx.xx.xxxx des Finanzamts xy aufgrund der nicht angeordneten NTV zurückgefordert worden ist. Der Treuhänder hat es leider schon an das Finanzamt ausbezahlt.

    Ist hier noch die Anordnung einer NTV möglich oder nicht mehr?

  • Wenn 2019 noch das eröffnete Verfahren betrifft, sehe ich keinen Grund, warum das kein Grund für eine Nachtragsverteilung sein sollte. Dann muss das Finanzamt das Geld wieder an den Treuhänder auszahlen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Naja, ich weiß nicht. Aufgrund der Tatsache, dass noch keine Nachtragsverteilung angeordnet war, hat das FA ja tatsächlich zu Unrecht an ihn ausbezahlt, das wurde durch seine Rückzahlung lediglich korrigiert. Der Anspruch besteht deswegen doch trotzdem noch.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Okidoki, normalerweise müsste man dem Treuhänder aufs Dach steigen, dass der einfach so zurückzahlt ohne eine NTV zu beantragen. Ich werde die jetzt mal von Amts wegen anordnen und sehen, wie sich das Finanzamt verhält.


    Erst einmal ist die Masse ungerechtfertigt bereichert und der TH hat an das FA zurückgezahlt. Solange das FA jetzt nicht mit eigenen Forderungen verrechnet bzw. an den Schuldner ausgezahlt hat, sollte eine NTV möglich sein.

    Warum man stante pede auf so ein Schreiben reagiert, wird das sahnige Geheimnis des TH bleiben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • :daumenrau

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    :daumenrau

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