Wir befinden uns in der WVP. Im Aufhebungsbeschluß erfolgte kein Vorbehalt für eine eventuelle Steuererstattung. Nun berichtet der Treuhänder im ersten Jahr der WVP, dass das Guthaben aus einer Einkommenserstattung für das Jahr 2019 in Höhe von xxx Euro mit Schreiben vom xx.xx.xxxx des Finanzamts xy aufgrund der nicht angeordneten NTV zurückgefordert worden ist. Der Treuhänder hat es leider schon an das Finanzamt ausbezahlt.
Ist hier noch die Anordnung einer NTV möglich oder nicht mehr?