Ein Betreuter ist Miteigentümer eines Grundstücks. Dieses wird nun veräußert. Der Betreute wird vollmachtlos vertreten. Er genehmigt die Urkunde nach. In der Genehmigung sind keine Erklärungen bzgl. der Geschäftsfähigkeit enthalten. Das auswärtige Betreuungsgericht hat mitgteilt, dass ein Einwilligungsvorbehalt nicht besteht .Betreuung läuft schon über 10 Jahre. Ein Gutachten wird nur mit Zustimmung des Betreuten und der Betreuerin übersandt. Die Betreuerin (Ehefrau) hat nun mitgeteilt, dass der Betreute alle Vorgänge und Geschehnisse erfasst und selbstständige Entscheidungen trifft. Sie fügte auch den Verlängerungsbeschluss der Betreuung bei. Aus diesem ist ersichtlich, dass der Betreute wohl eine Schlaganfall mit Lähmung, Sprachstörungen, Störung der sprechmotorischen Progarmmierungsprozesse, Schluckstörung und Schwerhörigkeit hat.
Laut Beschluss ist der Wirkungsrekis u.a Vermögenssorge ohne Wohnungsauflösung und Verwaltung von Konten bei einer bestimmten Bank.
Ich hätte ja nur weiter zu prüfen, wenn ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. Wie gehe ich nun weiter vor? Ist das vorgenannte Krankheitsbild schon ernsthafter Zweifel genug an der Geschäftsfähigkeit um ein ärztliches Attest zu verlangen?