Wenn aufgrund eines einheitlichen Problems BerH beantragt wird, erteile ich auch nur einen Schein (z.B. rechtliche Folgen der Trennung und Scheidung oder Bewilligung von Leistungen nach dem SGB ..."genaues Problem"... insbesondere Bescheid(e) vom).
Um wie viele Angelegenheiten es sich gebührenrechtlich handelt, entscheidet die für die Vergütung zuständige Kollegin.
Ja, das habe ich früher auch so gemacht. Irgendwann fand ich die Pauschalscheine aber mehr Fluch als Segen und habe getrennte Scheine erteilt, aber das Thema hatten wir ja schon, da sind die Geschmäcker unterschiedlich. Sie auch guckst du hier .