3 Angelegenheiten oder 1

  • Wenn aufgrund eines einheitlichen Problems BerH beantragt wird, erteile ich auch nur einen Schein (z.B. rechtliche Folgen der Trennung und Scheidung oder Bewilligung von Leistungen nach dem SGB ..."genaues Problem"... insbesondere Bescheid(e) vom).

    Um wie viele Angelegenheiten es sich gebührenrechtlich handelt, entscheidet die für die Vergütung zuständige Kollegin.

    Ja, das habe ich früher auch so gemacht. Irgendwann fand ich die Pauschalscheine aber mehr Fluch als Segen und habe getrennte Scheine erteilt, aber das Thema hatten wir ja schon, da sind die Geschmäcker unterschiedlich. Sie auch guckst du hier .

  • Auch hier wird die Kostenfestsetzung für BerH vom mD erledigt.

    Bei mir auch.

    Wenn aufgrund eines einheitlichen Problems BerH beantragt wird, erteile ich auch nur einen Schein (z.B. rechtliche Folgen der Trennung und Scheidung oder Bewilligung von Leistungen nach dem SGB ..."genaues Problem"... insbesondere Bescheid(e) vom).

    Um wie viele Angelegenheiten es sich gebührenrechtlich handelt, entscheidet die für die Vergütung zuständige Kollegin.

    Ich denke, es ist auch wahrscheinlicher, dass bei einem Schein 3 Angelegenheiten (oder wieviele auch immer) abgerechnet werden als bei 3 Scheinen nur eine Angelegenheit.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich entscheide in so einem Fall, dass es sich nur um eine Angelegenheit handelt ( sieht mein Richter auch so ), da insgesamt zu klären ist, welche Ansprüche der Antragsteller gegen die Behörde hat -gleicher Gegner, gleiches Datum der Schreiben ( in den Beratungshilfeschein schreibe ich dazu -eine Angelegenheit )

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