Verkaufen von Rindern

  • Hallo, wieder einmal habe ich etwas neues:

    Die Betreute besitzt eine kleine Herde Rinder. Der Betreuer fragt jetzt an, ob es möglich sei die Rinder zum Schlachtpreis zu veräußern, da für ein Gutachten kein Geld da sei- außerdem sei die Herde mit Inzucht durchsetzt, daher wäre nur ein Schlachtpreis zu erzielen- derzeit ist auch nicht genug Geld da, um die Rinder zu versorgen, für die Betreute werden jetzt Sozialleistungen beantragt. Es lägen Angebote von 2 verschiedenen Viehhändlern vor. Die Zeit drängt, da die Tiere nur vorübergehend auf eine Wiese eines Bauern gestellt werden konnten, um eine Notversorgung sicherzustellen.


    Fragen:
    1.Muss ich das genehmigen?
    2. Welche Kriterien lege ich an, was brauche ich alles? Viehwirtschaft hatte ich noch nie.


    Danke im Voraus, steh da echt auf dem Schlauch.

  • Ist wie der Verkauf des Inventars der Wohnung des Betroffenen nach dessen Umzug ins Altenheim - nicht genehmigungspflichtig und somit auch nicht zu genehmigen.

  • Bei einem Berufsbetreuer ist Deine Unmutsbekundung vielleicht noch gerechtfertigt.

    Bei allen anderen Personen (Familienangehörigen, Freunden der Betroffenen) kann ich verstehen, dass sie sich lieber einmal mehr absichern oder um Rat fragen wollen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei einem Berufsbetreuer ist Deine Unmutsbekundung vielleicht noch gerechtfertigt.

    Bei allen anderen Personen (Familienangehörigen, Freunden der Betroffenen) kann ich verstehen, dass sie sich lieber einmal mehr absichern oder um Rat fragen wollen.

    Rat fragen? Das Gericht entscheiden lassen? Seine Entscheidung vom Gericht absegnen lassen?

    Wenn ich als Familienangehöriger Betreuung spielen möchte, muss ich die Spielregeln kennen. Ich kann doch beim Fußball spielen auch nicht den Schiedsrichter fragen, ob ich den Ball links oder rechts gegnerischen Spieler vorbeispielen soll.

    Ich weise die ehrenamtlichen Betreuer im Rahmendes Verpflichtungsgesprächs darauf hin, dass der Betreuer und nicht das Gericht die Entscheidungen trifft und sich nicht -auch nicht durch ehrenamtliche Betreuer- instrumentalisieren lässt.

    Bei uns bieten die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine Lerneinheiten für ehrenamtliche Betreuer an. Dort werden entsprechende Lerninhalte vermittelt. Wie gesagt: Spielregeln lernen, um mitspielen zu können

  • Ich verstehe nicht, wo hier das Problem liegt. Man kann dem Betreuer ja mitteilen, dass kein Genehmigungstatbestand vorliegt und die Entscheidung über den Verkauf in seinem Ermessen liegt. Außerdem kann man ihm noch einige allgemeine Tipps geben (z.B. mehrere Angebote einholen und nicht einfach an den Erstbesten verkaufen). Ich denke, insoweit sind wir schon wegen § 1837 BGB zur Auskunft und Beratung verpflichtet.

    Aktiv in den Verkaufsvorgang eingreifen und dem Betreuer Anweisungen erteilen, würde ich aber auch nicht.

    Ich sage meinen Betreuern bei der Verpflichtung immer, dass sie anrufen sollen, wenn sie Fragen haben. Mir ist es lieber, ich werde einmal zu viel kontaktiert als einmal zu wenig. Wie oft habe ich bei der Prüfung der Rechnungslegung gesehen, dass der Betreuer gegen ein Genehmigungserfordernis verstoßen hat (insbesondere: Kündigung der Mietwohnung und spekulative Geldanlage). Das war immer ein ziemlicher Zirkus im Nachhinein. Da bin ich doch froh, wenn sich der Betreuer meldet bevor er was kritisches macht.

  • Natürlich steht man dem (insbesondere ehrenamtlichen) Betreuer als Gericht grundsätzlich für Fragen zur Verfügung, solange dies die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird.

    Nach Sachlage führt an dem Verkauf wohl kein Weg vorbei. Ist ja quasi schon ein Notverkauf, wenn man nicht einmal Unterkunft und Futter bezahlen kann.

  • Wenn ich als Familienangehöriger Betreuung spielen möchte, muss ich die Spielregeln kennen.

    Wer als Halb/Fach/Voll- oder wasauchimmer-Jurist Betreuungsgericht spielen möchte, muss in der Lage sein, einem Ehrenamtler die Spielregeln zu erklären, insbesondere in Bezug auf Genehmigungspflichten.

    Wie oft kommt denn in der Praxis ein notzuschlachtender Viehbestand vor? Die Steaks kann man auch nicht mehr zusammensetzen, wenn die Entscheidung Mist war. Die Rückfrage war m.E. völlig legitim.

  • Bei uns bieten die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine Lerneinheiten für ehrenamtliche Betreuer an. Dort werden entsprechende Lerninhalte vermittelt. Wie gesagt: Spielregeln lernen, um mitspielen zu können

    Das ist zwar ein wenig hart ausgedrückt, letztendlich aber voll auf den Punkt gebracht. :daumenrau

    Genauso hat es der Gesetzgeber gewollt. Jeder kann Betreuung und Rat und Tat gibt es bei der Betreuungsbehörde oder dem ansässigen Betreuungsverein.

    Was der Gesetzgeber nicht wollte, war ursprünglich, das der Betreuungsverein eigenständig Betreuungen führt, da hat sich halt wie immer aus dem Ehrenamt ein eigenständiges Geschäfsfeld entwickelt... (nur nebenbei)

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