Großes Aber:
Ob das Bereithalten von 25.000,- € auf dem Girokonto statt der Anlage auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk dem Betroffenen nicht geschadet hat, weiß man dann erst später, nämlich wenn die ungehinderte Zugriffsmöglichkeit vom Betreuer nicht ausgenutzt wurde.
Für den Fall, dass das doch passierte, soll es auch schon Regressverfahren durch Erben des Betreuten gegeben haben, weil das Betreuungsgericht nicht auf einer mündelsicheren Geldanlage bestanden hat.
Ich verstehe den ersten Satz nicht, habe Knoten im Hirn. Aber auch nicht wichtig.
Bzgl. dem Regress möchte ich doch genau mal lesen, was da drinn steht. So lange der Betroffene mitwirken kann, kann er mit seinem Geld tun und lassen was er will. Wenn er sein Geld ausgeben will, dann interessieren mich vermeintliche zukünftige Erben herzlich wenig. Wenn ein Betreuer oder die eher übel mitspielenden Vollmachtsnehmer sich am Geld vergreifen, ist das in meinen Augen eine strafrechtliche Angelegenheit.
Hier im Ausgangsfall ist die Sachlage ja wohl ganz klar schiefgelaufen. Der Betroffenen scheint ja gerade, weil er nicht mal weiß, wo er ein Konto hat, nicht mehr selbständig sein Geld verwalten zu können. Und als das Geld kam, hätte das Gericht aufs massivste einwirken müssen, wenn es denn von dem Zufluss wußte, dass der Betreuer alles unternimmt (Papiere beschaffen etc.), damit das Geld auf ein eigenens Konto des Betroffenen kommt. Ich behaupte sogar, der Betreuer hätte die Annahme des Geldes solange hinauszögern müssen, bis er den Zugang auf ein Konto des Betroffenen sichergestellt hat.