Ersteher im Insolvenzverfahren

  • Ich habe schon wieder ein blödes Problem: Ich lese gestern eine Insolvenzbekanntmachungen aus einem anderen Bundesland und erfahre, dass über das Vermögen des S, der letztes Jahr hier ein Objekt ersteigert hat, ein Insolvenzverfahren anhängig war. Das war mir nicht bekannt und er hat es natürlich nicht erwähnt. Er hat den Zuschlag bekommen ist im Grundbuch eingetragen worden. Der Insoverwalter weiß auch erst seit unserem Gespräch hiervon, es soll jetzt noch einen Inosvermerk eingetragen werden. Ist S wirksam Eigentümer geworden? Den Zuschlag kann ich jetzt schlecht wieder aufheben... Inzwischen gibt es auch schon ein neues Zwangsversteigerungsverfahrenn und ein Zwangsverwaltungsverfahren gegen S.

  • Was spricht denn gegen einen wirksamen Erwerb?

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hier muss unterschieden werden, ob sich der Schuldner im laufenden Verfahren oder in der Wohlverhaltensperiode befunden hat. Läuft das Verfahren, dann wird er zwar Eigentümer, das Grundstück fällt nach § 35 InsO jedoch in die Insolvenzmasse. Erwirbt er das Grundstück während der WVP, dann wird er ohne Einschränkung Eigentümer.

  • Ja, aber egal wie: er wird Eigentümer. Wer dann verfügungsbefugt ist, ist eine Folgefrage.

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  • Danke. Die Frage war meiner Unkenntnis des Insolvenzverfahrens geschuldet, Entschuldigung. Der Schuldner kann demnach ein Grundstück erwerben, insoweit hat er keine Beschränkung. Da der Erwerb im laufenden Verfahren war, gehört das Grundstück zur Insolvenzmasse. Ein Insolvenzvermerk soll jetzt noch eingetragen werden. Im neuen Verfahre müsste der Gläubiger dann den Titel gegen den Insolvenzverwalter umschreiben lassen.

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