Hallo,
ich brauche Hilfe.
Ich habe versehentlich einen KFB für die 1. Instanz nach der dortigen Kostengrundentscheidung erlassen. Dabei sprach die 2. Instanz eine neue Kostengrundentscheidung aus. Das habe ich übersehen. Nun ist die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen.
Daher die Frage ob es möglich ist, den KFB nach § 319 ZPO vAw zu berichtigen? Meine Recherche ergab dazu kein so eindeutiges Ergebnis.
Vielleicht könnt ihr mal schreiben ob ihr so etwas schon hattet oder ob ihr wisst, wo steht, ob das geht.
Danke.