KFB mit falscher Kostengrundentscheidung - 1. Instanz durch 2. aufgehoben

  • Hallo,

    ich brauche Hilfe.

    Ich habe versehentlich einen KFB für die 1. Instanz nach der dortigen Kostengrundentscheidung erlassen. Dabei sprach die 2. Instanz eine neue Kostengrundentscheidung aus. Das habe ich übersehen. Nun ist die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen.

    Daher die Frage ob es möglich ist, den KFB nach § 319 ZPO vAw zu berichtigen? Meine Recherche ergab dazu kein so eindeutiges Ergebnis.

    Vielleicht könnt ihr mal schreiben ob ihr so etwas schon hattet oder ob ihr wisst, wo steht, ob das geht.

    Danke.

  • Das habe ich übersehen.


    Also bestand bei Beschlußfassung gar keine Diskrepanz zwischen dem von Dir Gewollten und dem von Dir Entschiedenen? Das wäre m. E. erst einmal Voraussetzung dafür, daß eine "Unrichtigkeit" i. S. d. § 319 ZPO vorliegt (mal jetzt nicht weiter problematisiert, ob sie zudem "offenbar" ist).

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  • Daher die Frage ob es möglich ist, den KFB nach § 319 ZPO vAw zu berichtigen?

    Nein ist es nicht.

    Die Berichtigung nach §319 ZPO ist nur zulässig einen fehlerhaften Willensausdruck des Gerichtes beseitigen und nicht eine fehlerhafte Willensbildung. Letzteres geht nur im Rechtsbehelfsverfahren.
    Vorliegend ist der gerichtliche Wille falsch gebildet, da die Änderung der Kostenentscheidung übersehen wurde.
    Die benachteiligte Partei hat es selbst zu verschulden, dass sie die Rechtmittelfrist verpasst hat.

    Die Frage ist aber, auf welcher Grundlage die Festsetzung ausgesprochen wurde. Wenn (nur) auf Grundlage der (unwirksamen) erstinstanzlichen Kostenentscheidung festgesetzt wurde wäre der KFB m.E. mangels (wirksamer) Grundlage unwirksam.
    Dann könnte/müsste gänzlich neu festgesetzt werden.

  • Die Frage ist aber, auf welcher Grundlage die Festsetzung ausgesprochen wurde. Wenn (nur) auf Grundlage der (unwirksamen) erstinstanzlichen Kostenentscheidung festgesetzt wurde wäre der KFB m.E. mangels (wirksamer) Grundlage unwirksam.
    Dann könnte/müsste gänzlich neu festgesetzt werden.


    :zustimm:Eine ohne geeigneten Titel erfolgte Festsetzung ist nichtig und kann zur Klarstellung aufgehoben werden (Kostenfestsetzung/Dörndorfer, 23. Aufl., Rn. B 20 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027; OLG München, JurBüro 1982, 1563).

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