Ortsteilname als Firma

  • Im Handelsregister wurde eine GmbH mit dem Namen eines Ortsteilsviertels eingetragen (Stadtteilviertel A Verwaltungs GmbH). Nun wird die KG mit Stadtteilviertel A GmbH & Co KG zur Eintragung angemeldet. Ich bin der Ansicht, dass eine reine Ortsbezeichnung nicht zu Kennzeichnung geeignet ist, und die Firma daher nicht eintragungsfähig ist. Weiterhin befindet sich dort ein Neubaugebiet, und die Firma erweckt möglicherweise den Eindruck, dort eine führende Aufgabe zu haben. Ich habe eine entsprechende Zwischenverfügung erlassen. Nun wurde die Anmeldung dahingehend abgeändert, dass die Firma auch einen Straßennamen enthält (Stadtteilviertel A B Straße GmbH & Co. KG). Meiner Ansicht nach ist die Firma immer noch nicht zur Kennzeichnung geeignet.

    Wie sind eure Ansichten?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Ehrlich gesagt, hätte ich mit der Firmierung so kein Problem. Die Firmenbildung ist doch inzwischen ziemlich frei, mit der Aufnahme der Str. würde ich deine Bedenken zur Bedeutung der Fa. (wg. möglicher Täuschung?) jedenfalls so nicht mehr teilen.
    Bietet denn die Firma nicht ausreichend Unterscheidungsmöglichkeiten? Welche Bedenken hast du jetzt noch konkret?

  • Ich denke, dass eine reine Ortsbezeichnung nicht zur Kennzeichnung geeignet ist.

    Einmal beispielhaft: Würdet ihr eine Firma Kreuzberg GmbH & Co. KG eintragen? (Das ist nur ein ausgedachtes Beispiel.)

    Ich habe jetzt mal auf Handelsregister.de beispielhaft Großstädte + bekannte Straßennamen eingegeben. Und es werden verschiedene Firmen angezeigt, die zusätzlich noch eine Hausnummer enthalten. Diese Firmen verwalten offensichtlich den entsprechenden Gebäudekomplex.

    Ich halte daher auch die Angabe der Straße weiterhin für irreführend. Denn ich denke nicht, dass diese Firma die gesamte Straße verwaltet, oder dort eine führende Stellung hat.

  • Entscheidend dürfte auch sein, ob die gewählte Firma auch Namensfunktion hat. Dabei ist die Rechtsform gedanklich auszublenden. Bei einer Kreuzberg Lindenallee GmbH & Co. KG hätte ich also bedenken, da es nicht als Firma/Name sondern als Ortsbezeichnung erkannt und verstanden werden kann. Immobilien Kreuzberg Lindenallee GmbH & Co. KG sieht dann schon anders aus.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich habe nun mittlerweile festgestellt, dass im Bundesgebiet diverse Firmen mit einer ähnlichen Firmierung eingetragen sind. Daher habe auch ich jetzt eingetragen. Die IHK hat sich übrigens auch für die Eintragung eingesetzt.

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