Genossenschaft Beitragsordnung

  • Einen schönen guten Nachmittag.

    Heute bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
    Eine neu gegründete Genossenschaft sieht laut ihrer Satzung neben den Genossenschaftsanteilen die Zahlung laufender Beiträge gem. Beitragsordnung vor, eine solche wurde auch beschlossen.
    Dass zusätzliche Beiträge erhoben werden können, ist unstreitig.
    Fraglich ist nur, ob dafür eine gesonderte Beitragsordnung ausreicht oder dies i.S.v. § 16 Abs. 3 GenG Inhalt der Satzung sein muss.
    Die Satzung verweist lediglich auf die Möglichkeit einer Verabschiedung einer Beitragsordnung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Beitragsordnung ist nicht als Bestandteil der Satzung festgelegt.

    Für jegliche Anregungen sage ich im voraus danke.

  • Mir würde auf Anhieb kein Grund einfallen, dies bei Genossenschaften anders zu handhaben als bei Vereinen, wo ja eine Beitragsordnung plus Satzungsgrundlage ausreichen.
    Eine notarielle Beurkundung ist bei beiden nicht vorgesehen.
    Ich hätte kein Problem damit.

  • Danke für die Einschätzung.
    Nachdem ich nochmals in der Kommentierung gestöbert und diese wohl besser verstanden habe als gestern nachmittag, schließe ich mich an. Die Satzung muss wohl nur die Grundlage legen, dass besondere Leistungspflichten wie Beiträge erhoben werden können, die konkrete Ausgestaltung kann in einer entsprechenden Beitragsordnung erfolgen.

    Da die Genossenschaften ja gern auch mal strengere Regeln als Vereine einhalten müssen und sie zumindest bei uns auch nicht so häufig vorkommen, schau ich lieber zweimal hin.

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