Einen schönen guten Nachmittag.
Heute bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Eine neu gegründete Genossenschaft sieht laut ihrer Satzung neben den Genossenschaftsanteilen die Zahlung laufender Beiträge gem. Beitragsordnung vor, eine solche wurde auch beschlossen.
Dass zusätzliche Beiträge erhoben werden können, ist unstreitig.
Fraglich ist nur, ob dafür eine gesonderte Beitragsordnung ausreicht oder dies i.S.v. § 16 Abs. 3 GenG Inhalt der Satzung sein muss.
Die Satzung verweist lediglich auf die Möglichkeit einer Verabschiedung einer Beitragsordnung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Beitragsordnung ist nicht als Bestandteil der Satzung festgelegt.
Für jegliche Anregungen sage ich im voraus danke.