Hallo zusammen, vielleicht hat noch jemand einen Tipp zu folgendem Sachverhalt:
Der Verein wurde durch wirksamen Beschluss der MV aufgelöst.
Es gibt 3 Vorstandsmitglieder, die nun mangels anderweitiger Bestimmungen Liquidatoren sind.
Die Auflösung wurde zeitgleich mit dem Erlöschen (incl. Versicherung, dass kein Vermögen vorhanden etc.) nur durch 2 Vorstandsmitglieder/ Liquidatoren angemeldet.
Eine Anmeldung der Liquidatoren und deren VB fehlt gänzlich.
Nach etlichen Aufforderungen zur Anmeldung der Liquidatoren und deren VB bzw. zur kompletten Anmeldung auch durch das 3 . Vorstandsmitglied/ Liquidator, ist davon auszugehen, dass auch die Festsetzung von Zwangsgeldern erfolglos ist. Die Sache ist für den Vorstand erledigt...
Kommt irgendwie eine Amtslöschung in Betracht, obwohl der Verein schon aufgelöst ist?