Amtslöschung des Vereins nach beschlossener Auflösung

  • Hallo zusammen, vielleicht hat noch jemand einen Tipp zu folgendem Sachverhalt:

    Der Verein wurde durch wirksamen Beschluss der MV aufgelöst.
    Es gibt 3 Vorstandsmitglieder, die nun mangels anderweitiger Bestimmungen Liquidatoren sind.
    Die Auflösung wurde zeitgleich mit dem Erlöschen (incl. Versicherung, dass kein Vermögen vorhanden etc.) nur durch 2 Vorstandsmitglieder/ Liquidatoren angemeldet.
    Eine Anmeldung der Liquidatoren und deren VB fehlt gänzlich.

    Nach etlichen Aufforderungen zur Anmeldung der Liquidatoren und deren VB bzw. zur kompletten Anmeldung auch durch das 3 . Vorstandsmitglied/ Liquidator, ist davon auszugehen, dass auch die Festsetzung von Zwangsgeldern erfolglos ist. Die Sache ist für den Vorstand erledigt...

    Kommt irgendwie eine Amtslöschung in Betracht, obwohl der Verein schon aufgelöst ist?

  • Wer hat denn diese halb fertige Anmeldung notariell beglaubigt??? Nach § 74 BGB ist für die Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren samt deren Vertretungsbefugnis der Vorstand zuständig. Warum sollte Zwangsgeldandrohung nicht funktionieren? Ist doch oberpeinich, wenn der Vorstand bei den Mitgliedern für Zwangsgeldzahlungen Geld sammeln müsste. Wenn die Herren Vorstände nicht begreifen wollen, dass noch nichts vorbei ist, dann halt auf die harte Tour. Die Vorstände sind in der Pflicht und bei Pflichtverletzung u.U. auch in der Haftung. Meiner Erfahrung nach werden Vorstände munter, wenn es an ihren Geldbeutel gehen soll. Eine andere Möglichkeit erschließt sich mir nicht, da die Auflösung ja noch nicht im Register eingetragen ist.

  • Bin da eher bei Gurmel. Zwangsgeldverfahren sind bei Vereinen nicht per se aussichtslos. Wir müssen nicht für die Vereine irgendwelche Wege finden, damit diese ohne viel Aufwand (für sie!) aus dem Vereinsregister gelöscht werden. Sie wollten eine Eintragung in das Vereinsregister und sind nun auch für das Ende des Vereins verantwortlich. Es wird ja wohl möglich sein nochmals zum Notar zu gehen bzw. überhaupt dort zu erscheinen.

  • Ich bin mir eben nicht sicher, ob eine Amtslöschung wegen Mitgliederlosigkeit überhaupt in Betracht kommt, weil ja eben nicht alle Mitglieder ausgeschieden sind, sondern eben diese die Auflösung beschlossen haben...

    Ich wäre prinzipiell auch auf der Seite des Zwangsgeldes... Nur teilweise verstehen die Vorstandsmitglieder nicht so recht was wir wollen. Sie seien schon in einem hohen alter, teilweise krank bzw. das eine Vorstandsmitglied schrieb, dass es ihm nicht möglich ist zum Amtsgericht zu kommen... Haben wir ja auch gar nicht verlangt...

    Aber ich werde es wohl einfach probieren :)

  • Bei Vorstandsmitgliedern bzw. Liquidatoren, die das Amt nicht mehr ausüben können aus gesundheitlichen Gründen, wäre eine Amtsniederlegung in Erwägung zu ziehen.
    Damit habe ich solche Sachen manchmal voranbringen können.

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