Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe gerade einen (eher seltenen) Antrag auf Festsetzung nach § 11 RVG vor mir liegen.
Wie verhält es sich mit der Geschäftsgebühr nach VV 2300? Ich habe da mehrere Ansichten gefunden..
1. nach Abs. 1: keine Berücksichtigung, nur Anrechnung
2. nach Abs. 8: Berücksichtigung nur in Höhe von 0,5 und auch zusätzlich VV 7002
Ich persönlich hätte sie jetzt nicht festgesetzt..
Vielen Dank schon einmal!