Berücksichtigung VV 2300 bei § 11 RVG

  • Guten Morgen ihr Lieben,

    ich habe gerade einen (eher seltenen) Antrag auf Festsetzung nach § 11 RVG vor mir liegen.

    Wie verhält es sich mit der Geschäftsgebühr nach VV 2300? Ich habe da mehrere Ansichten gefunden..

    1. nach Abs. 1: keine Berücksichtigung, nur Anrechnung
    2. nach Abs. 8: Berücksichtigung nur in Höhe von 0,5 und auch zusätzlich VV 7002

    Ich persönlich hätte sie jetzt nicht festgesetzt..

    Vielen Dank schon einmal!

  • Keine Berücksichtigung. Es können nur gerichtliche Gebühren festgesetzt werden.

    Nach Abs.8 verstehe ich überhaupt nicht. Was soll das sein, Sozialrecht? Rahmengebühren und 0,5 verträgt sich nicht, da hast Du irgendeinen Denkfehler.

    Btw: Stimmt Deine Berufsbezeichnung noch? Was genau hast Du mit dem Thema zu tun?

  • Upps, Bezeichnung ist geändert.. :)

    Auf Absatz 8 kam ich, da die VV 2300 ja doch eine Rahmengebühr (Satzrahmen, Mindestgebührensatz =0,5) darstellt. Aber der Gedankengang hat sich ja dann eh erledigt, danke auf jeden Fall! :D

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