Guten Morgen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und verstehe den Antrag nicht.
A verkauft an B 2 Grundstücke. In der Urkunde wird ein Wegerecht wie folgt vereinbart: B bewilligt und beantragt mit Wirkung für seine Rechtsnachfolger auf den 2 Grundstücken als Grunddienstbarkeit das Recht einzutragen, eine bestimmte Fläche selbst oder durch Besucher und Handwerker zu betreten und befahren.
Es wurde um Angabe eines Berechtigten für die Grunddienstbarkeit gem. Rd 1123, 1200 (Schöner/Stöber) oder um Klärung, ob eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für B handelt gebeten.
Daraufhin wurde mitgteilt, dass es sich um eine Grunddienstbarkeit handelt, der Berechtigte bezeichnet ist hier wurde auf Rd. 1154 aa verwiesen und eine Personengleichheit mit Eigentumsumschreibung nicht mehr vorliegt