Hallo, ich grüße Euch und wünsche Gesundheit,
Ich habe den Fall, dass ein Schuldner eine Nachzahlung von Krankengeld auf sein P-Konto bekommen hat.
Laut Beschluss des LG Berlin vom 14.10.2013 (51 T 656/13) ist auf ein Pfändungsschutzkonto gezahltes Kranken- oder Übergangsgeld voll pfändbar, wenn es sich um eine Nachzahlung handelt. Da Übergangs- und Krankengelder sogenannte Entgeltersatzleistungen und als solche pfändbar sind und eine (rechnerische) Verteilung der nachträglich gezahlten Gelder auf die jeweiligen Monate, für die sie eigentlich gedacht gewesen wären, nicht vorgesehen sei.
https://www.iww.de/ve/vollstrecku…faendbar-f79536
https://www.vzbv.de/urteil/nachgez…pfaendet-werden
Wisst ihr, ob das so noch Bestand hat?